nd-aktuell.de / 26.04.2019 / Politik / Seite 4

Schlecker-Kinder müssen ins Gefängnis

Stuttgart. Die Kinder des Drogeriemarktunternehmers Anton Schlecker müssen ihre Gefängnisstrafen antreten. Lars und Meike Schlecker hatten gegen die Urteile des Landgerichts Stuttgart Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof wies diese zurück, setzte aber die Freiheitsstrafe um einen beziehungsweise zwei Monate herunter. Damit sind Lars und Meike Schlecker rechtskräftig zu Haftstrafen von je zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt worden. Den Kindern werden Untreue, Insolvenzverschleppung, Bankrott und Beihilfe zum Bankrott ihres Vaters vorgeworfen. Sie hatten sich nach Überzeugung des Landgerichts unrechtmäßig Gewinne aus der zum Schlecker-Imperium gehörenden Logistik-Firma LDG ausgezahlt - nur Tage, bevor der Konzern in die Insolvenz ging. dpa/nd