nd-aktuell.de / 15.05.2019 / Politik / Seite 15

Ein Riegel für die Flatrate-Arbeit

EuGH-Urteil: Unternehmen müssen Arbeitszeiten systematisch erfassen

Ines Wallrodt

Nur die Überstunden reicht nicht: Unternehmen müssen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter komplett erfassen. Das stellte der Europäische Gerichtshof in einem Streit zwischen der Deutschen Bank in Spanien und der Gewerkschaft CCOO klar.[1] Das Urteil hat Folgen für sämtliche EU-Staaten, also auch Deutschland, wo ähnlich wie in Spanien Arbeitgeber gesetzlich lediglich verpflichtet sind, Arbeitszeiten zu erfassen, die über acht Stunden täglich hinausgehen. Das muss sich nun ändern.

Nach dem Urteil müssen alle EU-Staaten »ein System einrichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann«. Zur Begründung verwiesen die Luxemburger Richter nicht nur auf die Arbeitszeitrichtlinie, sondern auch auf die Grundrechtecharta der Europäischen Union. Diese verbürgten »das Grundrecht eines jeden Arbeitnehmers auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten«. Ohne die Arbeitszeiterfassung kann dieser Schutz nicht gewährleistet werden. Kontrollen liefen ins Leere.

Gewerkschaften haben lange auf diese Klarstellung gehofft: »Das Gericht schiebt der Flatrate-Arbeit einen Riegel vor - richtig so«, lobt Annelie Buntenbach, Mitglied des DGB-Bundesvorstands, die Entscheidung. Der DGB erwartet von der Bundesregierung nun eine gesetzliche Grundlage für eine generelle Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.

Arbeitsmarktforscher bemängeln seit Langem, dass es in vielen Betrieben weder Schichtpläne noch andere Aufzeichnungen über den Arbeitstag der Beschäftigten gibt, in über 30 Prozent der Fälle erfassen die Beschäftigten ihre Arbeitszeiten selbst. Nur in 47 Prozent der Unternehmen wird dies betrieblich organisiert. In der Wirtschaft wird der Verzicht auf Dokumentation gern mit Flexibilitätserfordernissen, zu viel Bürokratie oder Arbeit auf Vertrauensbasis begründet. Entsprechend entsetzt zeigte sich die Arbeitgeberseite am Dienstag über das EuGH-Urteil und warnte vor der Rückkehr der »Stechuhr«. Aber auch Teilen der Linken ist eine Erfassung suspekt, da sie als Überwachung angesehen wird.

Für den DGB ist die Aufzeichnung eine klare Schutzmaßnahme: »Gerade da, wo Arbeitgeber eine Regelung zur Arbeitszeiterfassung nicht für notwendig halten, die Interessenvertretung fehlt oder sie eine entsprechende Vereinbarung nicht durchsetzen kann, bleiben die Rechte der Beschäftigten viel zu oft auf der Strecke«, verweist Buntenbach auf die hohe Zahl unbezahlter Überstunden in Deutschland. Zuletzt blieben eine Milliarde Stunden ohne Gegenleistung. Mit der Länge der Arbeitszeiten steigt zudem das Risiko für Krankheiten, belegt die Arbeitsmedizin. Eine Erfassung ab der ersten Stunde könnte helfen, ein Ausufern zu verhindern.

Flexibilität wird nach Meinung des DGB dadurch nicht beschränkt. »Statt mit der Stechuhr könnte man heutzutage schließlich per Smartphone und App die Arbeitszeit dokumentieren«, so Buntenbach.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1118672.eugh-urteil-unternehmen-muessen-arbeitszeiten-systematisch-erfassen.html