Kostenlos muss wirklich kostenlos sein

Wettbewerbsrecht

  • Michaela Rassat, Juristin, D.A.S. Leistungsservice
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Verlangt die Bank trotz ihrer Werbeaussagen eine Gebühr für die Kontokarte, handelt es sich um eine Irreführung des Verbrauchers und damit um unlautere Werbung. So entschied das Landgericht Düsseldorf im Urteil vom 7. Dezember 2018 (Az. 38 O 84/18).

Der Hintergrund: Eine Bank hatte für ein »kostenloses Girokonto« geworben. Alle mit dem Konto verbundenen Leistungen seien kostenlos. Kunden hätten die Möglichkeit, an über 18 000 Automaten mit der Kontokarte Geld abzuheben. Für diese Karte verlangte die Bank jedoch 9,50 Euro pro Kalenderjahr.

Ein Wettbewerbsverein ging gegen die Werbung vor: Das Konto sei gerade ni...


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