Im Schwimmbad vor Gefahren beim Tauchen warnen?
Das hat das Amtsgericht Coburg entschieden und damit die Klage eines Mannes auf Schmerzensgeld, weil er sich beim Auftauchen verletzt hatte, abgewiesen.
Im verhandelten Fall war der Kläger beim Auftauchen mit dem Kopf gegen eine Kinderrutsche gestoßen und hatte sich dabei eine Platzwunde zugezogen. Er forderte mindestens 750 Euro Schmerzensgeld, weil die Betreiberin des Schwimmbads ihn nicht vor der Rutsche gewarnt hatte.
Das Gericht wies die Klage ab, da die Rutsche den Sicherheitsvorschriften entspreche. Außerdem könne jeder umsichtige Schwimmer die Gefahr selbst erkennen. dpa/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.