nd-aktuell.de / 22.05.2019 / Ratgeber / Seite 19

+++ Zahlen & Fakten +++

Geltungsbereich von Tarifverträgen

Nach Angaben der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf geht der Geltungsbereich von Tarifverträgen seit mehr als zwei Jahrzehnten nahezu kontinuierlich zurück. Mittlerweile seien nur noch 55 Prozent der Beschäftigten und 27 Prozent der Betriebe tarifgebunden.

Vor allem in kleineren Betrieben, verschiedenen Dienstleistungsbereichen und den ostdeutschen Bundesländern liege die Tarifbindung erheblich unter dem bundesdeutschen Durchschnitt. Die rückläufige Tarifbindung untergrabe die Tarifstandards und fördere prekäre Beschäftigung.

Die Vertragsparteien müssten daher für eine stärkere Bindung sorgen. Bei öffentlichen Aufträgen sollte sich die Vergabe an der Tarifbindung ausrichten. Eine höhere Geltung könne durch eine erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen unterstützt werden. Das Vetorecht der Arbeitgeber im Tarifausschuss sollte abgeschafft werden.

Jedes Jahr werden laut einer Auswertung des WSI-Tarifarchivs mehr als 5000 Tarifabkommen neu abgeschlossen. Derzeit gebe es rund 77 000 gültige Tarifverträge. Die tariflichen Vergütungen sind der Auswertung zufolge in den letzten zehn Jahren preisbereinigt um 14 Prozent gestiegen.

Frauen holen bei Ausbildung auf, aber nicht beim Einkommen

Frauen in Deutschland sind heute besser ausgebildet und arbeiten mehr als vor 40 Jahren, doch liegt ihr Einkommen einer Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung zufolge immer noch weit unter dem von Männern mit vergleichbarer Qualifikation. Frauen sichern zunehmend das Familieneinkommen ab und verfügen über deutlich mehr selbst verdientes Geld als noch in den 1970er Jahren.

Im Vergleich zu Männern arbeiteten Frauen häufiger in Teilzeit und seien auch öfter in Jobs tätig, für die sie überqualifiziert seien. Sie hätten unterm Strich meist etwa die Hälfte der Einkommen der Männer zur Verfügung.

Während in Ostdeutschland Frauen schon zu DDR-Zeiten stark in den Arbeitsmarkt eingebunden waren, ist der Studie zufolge in den alten Bundesländern ein Aufwärtstrend seit den 70er Jahren zu beobachten. So hat sich die Zahl der westdeutschen Frauen mit Job zwischen 1973 und 2013 von sechs auf zwölf Millionen verdoppelt. Auch der Anteil der Hochschulabsolventinnen stieg in dem Zeitraum von zwei auf 17 Prozent um mehr als das Achtfache.

Keine neue Regeln für Arbeitslosengeld

Die EU-Länder haben Pläne zur engeren Zusammenarbeit in der Arbeitslosenversicherung vorerst ausgebremst. Das gilt auch für die angekündigte Neuerung, wonach Jobsuchende im EU-Ausland bis zu sechs Monate Arbeitslosenunterstützung aus der Heimat bekommen sollten. Dies habe im Rat der EU-Länder nicht die nötige Mehrheit gefunden.

Bei der Reform ging es nicht nur die Mitnahme von Arbeitslosengeld in ein anderes Land. Es sollten auch Schlupflöcher für Sozialdumping gestopft und Briefkastenfirmen strikter geregelt werden. Ob nunmehr die Reform endgültig geplatzt sei, ist offen. In den nächsten Wochen soll es weitere Gespräche darüber geben.

Einige »zentral- und nordeuropäische Staaten« hätten die gefundene Regelung zur Arbeitslosenversicherung nicht mittragen können. Zudem hätten einige osteuropäische Staaten Einwände gegen andere Klauseln gehabt.

Zu den Ablehnern der Reformvorschläge gehört auch Deutschland. Dem Vernehmen nach sei es der Bundesregierung von Anfang an darum gegangen, die sogenannte Kindergeldindexierung durchzudrücken. Gemeint ist damit die Forderung, dass EU-Ausländer für ihre Söhne und Töchter in der Heimat weniger deutsches Kindergeld bekommen, wenn dort die Lebenshaltungskosten geringer sind. Agenturen/nd