Weniger Nettolohn wegen freiwilliger Gesundheitskurse
Was gut gemeint war, schlug fehl
Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am 27. März 2019 veröffentlichten Urteil (Az. VI R 10/17). Etwas anderes gelte nur für »Maßnahmen zur Vermeidung berufsspezifischer Erkrankungen«, so der BFH in München.
Im konkreten Fall wollte ein Arbeitgeber aus Nordrhein-Westfalen seiner Belegschaft etwas Gutes tun. Er bot den Beschäftigten von 2008 bis 2010 jeweils eine einwöchige »Sensibilisierungswoche« an. Auf freiwilliger Basis konnten Arbeitnehmer in Kursen und Workshops unter anderem mehr zu gesunder Ernährung, Körperwahrnehmung, Eigendiagnostik, Achtsamkeit und Nachhaltigkei...
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