nd-aktuell.de / 05.06.2019 / Ratgeber / Seite 18

Neue Reform sieht Eltern-Entlastung vor

Für pflegebedürftige und behinderte Familienmitglieder müssen Eltern oder Kinder ein Leben lang mit aufkommen, wenn diese Sozialleistungen beziehen. Das soll sich nunmehr ändern.

Familien mit erwachsenen behinderten Kindern sollen in die geplante Reform der innerfamiliären Unterhaltsverpflichtungen einbezogen und entlastet werden. Nur Eltern, die mehr als 100 000 Euro im Jahr verdienen, sollen künftig weiterhin für einen Teil der Sozialleistungen an ihre volljährigen behinderten Kinder aufkommen. Dasselbe gilt für erwachsene Kinder pflegebedürftiger Eltern. Auch sie müssen künftig erst dann einen Teil der Sozialhilfe ihrer bedürftigen Eltern zurückerstatten, wenn sie mehr als 100 000 Euro verdienen.

Heute verlangen die Sozialämter in einem überaus komplizierten Verfahren einen Teil der Hilfe zur Pflege zurück, wenn das Einkommen einer Person abzüglich aller festen Ausgaben über 1800 Euro netto liegt.