Greifswald. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat die Klage der Gemeinde Pruchten gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Darßbahn zurückgewiesen. Die Gemeinde hatte geplante Baumaßnahmen als einen Neubau angesehen. Das Eisenbahn-Bundesamt und die Usedomer Bäderbahn waren dagegen der Ansicht, das Vorhaben sei keine wesentliche Änderung der bestehenden Bahnanlage. Wie das Gericht mitteilte, hat sich der Senat der Auffassung des Bundesamtes und der Bäderbahn angeschlossen. dpa/nd
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