nd-aktuell.de / 20.06.2019 / Wirtschaft und Umwelt

Die drei Streifen gehören Adidas nicht allein

Luxemburg. Die drei Adidas-Streifen allein können in der EU nicht als Marke des Sportartikelherstellers eingetragen werden. Das Gericht der Europäischen Union bestätigte am Mittwoch die Nichtigkeit einer solchen Unionsmarke und wies eine Klage des Unternehmens gegen das EU- Markenamt Euipo zurück. Es fehle an Unterscheidungskraft, entschieden die Richter und folgten damit der Einschätzung der EU-Behörde. Adidas habe nicht nachgewiesen, dass diese Marke im gesamten EU-Gebiet Unterscheidungskraft erlangt habe. AFP/nd