Rechte und Vorteile der Brückenteilzeit

Das Prinzip: Arbeitnehmer können für einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren die Arbeit in Teilzeit beantragen, danach kehren sie in die Vollzeitstelle bzw. ihre vorherige Arbeitszeit, zurück. Seit 1. Januar 2019 greift die Brückenteilzeit, die der sogenannten Teilzeitfalle entgegenwirken soll.

Wer mehr Freiraum auf Zeit beantragen möchte, sollte sich über die Voraussetzungen im klaren sein. So haben nur Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten einen Anspruch auf Brückenteilzeit. Bei Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeitern gilt eine Zumutbarkeitsgrenze: In ihnen muss nur ein Antrag pro 15 Beschäftigten bewilligt werden.

Der Teilzeitwunsch muss drei Monate im Voraus beantragt werden, und der Arbeitnehmer muss mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sein. Abgelehnt werden kann der Antrag mit Verweis auf einen sogenannten betrieblichen Grund.

»Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, w...


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