nd-aktuell.de / 28.06.2019

Verfassungsgericht erklärt Haft von Yücel für rechtswidrig

Istanbul. Das Verfassungsgericht in Ankara hat die Untersuchungshaft des ein Jahr in der Türkei inhaftierten »Welt«-Journalisten Deniz Yücel für rechtswidrig erklärt. Das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit sei verletzt worden, urteilten die Richter, wie aus der am Freitag im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung hervorging. Zudem erhalte Yücel einen Schadenersatz von 25 000 Türkischen Lira (rund 3800 Euro). Eine getrennte Schadenersatzklage laufe aber noch, sagte Yücels Anwalt, Veysel Ok. Dazu stehe die Entscheidung noch aus.

Yücel saß ein Jahr ohne Anklageschrift in der Türkei im Gefängnis, zeitweise in Einzelhaft. Erst im Februar 2018 kam Yücel nach politischem Tauziehen zwischen Berlin und Ankara frei und durfte ausreisen. dpa/nd