nd-aktuell.de / 01.07.2019 / Kommentare / Seite 9

Ein Fall für Karlsruhe

Martin Kröger über das neue Gutachten zum Mietendeckel

Martin Kröger

Dass die juristischen Einschätzungen dazu, ob der Mietendeckel gesetzeskonform ist, auseinandergehen, ist eigentlich nichts Neues. Von Anfang an war klar, dass es unterschiedliche Meinungen unter den Juristen gibt. Insofern spiegelt das Ergebnis des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages[1] nur das wider, was ohnehin geklärt werden muss: Ist es seit der Föderalismusreform 2006 möglich, landesrechtliche Regelungen zum Wohnungswesen zu treffen?

Am Ende werden diese Frage nicht die angestellten Experten des Bundestages zu beantworten haben, sondern Gerichte. Wenn der Senat bei den Plänen bleibt - wovon auszugehen ist -, wird der Mietendeckel ein Fall für Karlsruhe und das dortige Bundesverfassungsgericht. Gänzlich ausschließen wollen indes auch die Bundestagsjuristen die Möglichkeit zur Mietregulation in Berlin nicht.

Bis es allerdings eine höchstrichterliche Entscheidung geben wird, dürfte es dauern. Zunächst müssen die Eckpunkte des Mietendeckels in ein Gesetz gegossen und verabschiedet werden. Sobald der Mietenstopp gilt, wird sicher gegen die Regelung geklagt werden. Das wurde bereits aus verschiedenen Richtungen angekündigt. Dann folgen die Prozesse. Gut möglich, dass der Mietendeckel lange gelten wird, ehe eine juristische Entscheidung feststeht.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1122003.mietenwahnsinn-in-berlin-neues-gutachten-zur-mietendeckel-debatte.html