nd-aktuell.de / 09.07.2019 / Ratgeber

Wenn die Hitze im Büro unerträglich ist

Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz

Die extrem hohen Temperaturen der letzten Zeit mit 38 Grad haben den Arbeitnehmern ob im Büro oder anderswo zu schaffen gemacht. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Hitzewelle zurückkehrt. Welche Pflichten Arbeitgeber haben, wird im nd-ratgeber erläutert.

Soziales: Bei Arznei auf Rezept sind Geschenke von Apotheken tabu - Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs. In der Apotheke bekommen Kunden gern eine Kleinigkeit dazu – bis jetzt. Ein Urteil macht Schluss mit Rabattmarken und Taschentüchern. Branchenkenner nennen das trotzdem eine gute Nachricht für Patienten. Die Einzelheiten des Urteils können im nd-ratgeber nachgelesen werden.

Arbeit: Arbeitszeiterfassung – Eine EuGH-Entscheidung. Alle Unternehmen sollen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet werden, die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Das Problem wird ausführlich im nd-ratgeber dargelegt.

Wohnen: Mietrecht – Eigenbedarfskündigungen. Die Möglichkeit, gegebenenfalls in seine eigene, bislang vermietete Immobilie einziehen zu können, hat der Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen. Dazu gibt es das Instrument der Eigenbedarfskündigung. Voraussetzung ist die Tatsache, dass der Eigentümer selbst, ein naher Verwandter oder Haushaltsangehöriger den Wohnraum benötigt und dies im Kündigungsschreiben auch klar benannt wird (Urteil des Bundesgerichtshofs, siehe nd-ratgeber vom 29. Mai 2019). In der Praxis gibt es wegen der Eigenbedarfskündigung immer wieder rechtlichen Ärger. Mieter bestreiten zum Beispiel häufig, dass überhaupt ein echtes Interesse an Eigennutzung vorliegt. Sie vermuten, diese Art der Kündigung sei nur vorgeschoben, um die Immobilie besser weiter verwerten zu können. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat Urteile deutscher Gerichte zu diesem Thema gesammelt. Die Einzelheiten sind wie immer im nd-ratgeber nachzulesen.

Grund und Haus: Immobilienkauf - Basis ist das Eigenkapital. Immobilienkäufer profitieren momentan von niedrigen Zinsen, müssen aber auch steigende Preise und höhere Erwerbsnebenkosten in Kauf nehmen. Umso wichtiger ist der rechtzeitige Aufbau von Eigenkapital. Dabei hilft insbesondere jungen Käufern der frühzeitige Abschluss eines Bausparvertrags. Lesen Sie mehr dazu im nd-ratgeber.

Familie und Steuern: Streit um eine Schenkung - Ex-Partner muss das Geld ausnahmsweise zurückgeben. »Geschenkt ist geschenkt, wieder holen ist gestohlen«, sagt der Volksmund. Ist das tatsächlich so rechtens? Scheitert beispielsweise eine Lebensgemeinschaft nach kurzer Zeit, können Geldgeschenke zurückgefordert werden. Allerdings müsse ein Ex-Partner nur dann das Geschenk zurückzahlen, wenn die Beziehung ungewöhnlich schnell zerbricht. Nun liegt ein Urteil des BGH vom 18. Juni 2019 vor. Der Kern: Größere Geldgeschenke ans Kind und dessen Partner müssen bei einer Trennung nur noch dann zurückgezahlt werden, wenn die Beziehung ungewöhnlich schnell zerbricht. In allen anderen Fällen gilt demnach selbst bei Grundstücksschenkungen.Ausführlich nachzulesen im nd-ratgeber.

Geld und Versicherung: Zahlungsmittel - Verdrängt die Karte unser Bargeld? Banken und Einzelhandel waren lange uneins, wenn es um das Bezahlen an der Ladenkasse geht. Kaum hat man sich dank EU verständigt, stellt das mobile Bezahlen wieder alles in Frage. Bargeld ist in Deutschland bekanntlich besonders beliebt. Doch die Vormachtstellung des Bargeldes scheint allmählich ins Wanken zu geraten. Laut einer Studie des Handelsforschungsinstituts EHI in Köln kamen 2018 im stationären Einzelhandel die Giro- und Kreditkarte erstmals häufiger als Zahlungsmethode zum Einsatz als das Bargeld. Unser Finanzexperte klärt auf, wie immer im nd-ratgeber.

Verbraucherschutz: Reiserecht - Kein Urlaub und Geld – trotz
Reiserücktrittsversicherung. Verbraucherinnen und Verbraucher schließen beim Buchen einer Reise häufig auch eine Reiserücktrittsversicherung ab. Doch in manchen Fällen leistet die Versicherung nicht und Versicherte bleiben auf den Stornokosten für den gebuchten Urlaub sitzen. Mehr dazu ist im nd-ratgeber nachzulesen.