Der Wolf ist auch Problemfall und Exportschlager

Agrarminister Vogelsänger hat gegen die »Eroberung« weiterer Bundesländer durch das Raubtier nichts einzuwenden

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 3 Min.

Seit seiner Rückkehr in die märkischen Wälder hält der Wolf auch die Landespolitik in Atem. Auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause widmete sich der Landtag in seiner Fragestunde dem Räuber. Inzwischen könne man davon ausgehen, dass es 38 Rudel im Land gebe, hatte Umweltminister Jörg Vogelsänger (SPD) erklärt. Das wäre eine bedeutende Steigerung gegenüber 2018 - der Minister bezog sich auf das Wolfs-Monitoring des Landesumweltamtes.

In diesem Zusammenhang teilte Vogelsänger mit, dass Brandenburg die Wölfe gewissermaßen sogar exportiert. Festgestellt worden sei, dass sich die Tiere inzwischen Richtung Norden, das heißt nach Mecklenburg-Vorpommern, und in westlicher Richtung nach Niedersachsen ausbreiten. »Ich habe als Umweltminister kein Problem damit, wenn der Wolf weitere Bundesländer erobert«, sagte er.

Auf die von der AfD-Abgeordneten Christina Schade gestellten Frage, wie viele Kommunen im Land Brandenburg den Beschluss zur Einrichtung einer wolfsfreien Zone gefasst hätten, sagte der Minister, darüber werde keine Statistik geführt. »Das macht auch keinen Sinn.« Eine solche Meinungsäußerung zeige lediglich, »wie lebhaft die Diskussion ist«. Er bezeichnete die Einrichtung einer solchen Zone als schwierig, weil Wölfe sich nicht an Gemeindegrenzen halten. »Der Wolf kennt die Gemarkungsgrenzen nicht.« Vogelsänger unterstrich bei dieser Gelegenheit, dass es beim Wolfsmanagement vor allem gelte, »dass wir Akzeptanz für ein Tier, das ins Land Brandenburg zurückgekehrt ist, erreichen«. Und weiter: »Ich stehe zu meiner Aussage: Die Menschen haben kein Recht dazu, Tierarten auszurotten.«

Gemeinsam mit Landnutzern und Umweltverbänden arbeite sein Haus an einem Wolfsmanagementplan. Dessen wichtigste Bausteine seien Beratung, Aufklärung und Information - »und selbstverständlich auch die Beobachtung des Fortpflanzungsverhaltens«. Schutzmaßnahmen würden inzwischen bis zu 100 Prozent gefördert. »Der Wolf kostet einen Millionenbetrag - dazu muss man stehen«, so Vogelsänger.

Dennoch ist es inzwischen möglich, Wölfe unter bestimmten Umständen zu töten. In sieben Fällen ist das, wie der rbb dieser Tage berichtete, bislang geschehen. Zwei dieser Wölfe seien in einem unmittelbaren Siedlungsbereich durch ihr problematisches Verhalten aufgefallen. Darunter sei auch ein schwer an Räude erkranktes Jungtier gewesen, das sich immer wieder in einen Stall eines Agrarbetriebes in Klein Muckrow (Oder-Spree) zurückgezogen habe. Es sei bereits Ende März nach einer Betäubung zunächst von einem Tierarzt untersucht und dann vor Ort im Beisein von Vertretern des Landesumweltamtes eingeschläfert worden. Auch fünf verletzte Wölfe seien gemäß der geltenden Wolfsverordnung getötet worden. Drei waren durch Autos schwer verletzt worden, zwei durch illegalen Beschuss. Die Verordnung sieht in diesen Fällen vor, dass Tiere, die nicht oder nur unter nicht behebbaren erheblichen Leiden oder Schmerzen weiterleben könnten, von einem Tierarzt oder unter Aufsicht eines Tierarztes getötet werden können. Die Brandenburger Wolfsverordnung (BbgWolfV) ist seit Ende Januar 2018 in Kraft.

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