nd-aktuell.de / 17.07.2019 / Ratgeber / Seite 18

Was die Pflegeversicherung zahlt

Rund um die Pflege

Das Institut der deutschen Wirtschaft (DIW) rechnet bis 2035 mit rund vier Millionen Pflegebedürftigen. Schon jetzt kann rund ein Viertel der Pflegebedürftigen die Kosten für ambulante oder stationäre Versorgung allein nicht tragen und bezieht die Sozialleistung »Hilfe zur Pflege« vom Staat.

Pflegebedürftigkeit kann teuer kommen. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt lediglich einen Teil der entstehenden Kosten, die zum Beispiel durch ein Pflege- oder Altersheim anfallen. Die Pflegekosten und dementsprechend die Eigenanteile haben sich in den vergangenen 20 Jahren nahezu verdoppelt. Um die 3500 Euro im Monat kostet derzeit eine stationäre Pflege im Pflegegrad 4. Die Hälfte davon übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung, den Restbetrag der Pflegebedürftige beziehungsweise dessen Kinder, denn auch die werden im Zweifelsfall haftbar gemacht. Das Pflegestärkungsgesetz sorgt lediglich für eine finanzielle Grundsicherung, vergleichbar mit einer Teilkasko.

Um diese Lücke zu schließen, kann ist der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ratsam, wie beispielsweise einem Pflegetagegeld- oder einer Pflegerentenversicherung. Beide Zusatzversicherungen leisten je nach Grad der Pflegebedürftigkeit im Pflegefall. Die Versicherungssummen werden dann zur freien Verfügung ausgezahlt. Die Beiträge der Pflegetagegeldversicherung sind etwas geringer, jedoch gehen sie - wie bei Risikoversicherungen üblich - verloren, wenn die Versicherung gekündigt wird oder kein Pflegefall eintritt. Zudem erhöhen sich mit steigendem Alter meist auch die Beiträge.

Die Pflegerentenversicherung scheint auf den ersten Blick etwas teurer. Allerdings hat sie den Vorteil, dass Versicherte ihre Beiträge plus Zinsen für einen möglichen Pflegefall auf einem eigenen Konto ansparen. Bei einer Kündigung erhalten sie die Rückkaufswerte.

Viele ältere Menschen schlagen zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie finanzieren ihre Pflegevorsorge durch Umbuchung eines Einmalbeitrages aus dem vorhandenen Anlagevermögen in die Pflegerentenversicherung und umgehen damit monatliche Beiträge. Trotzdem haben sie Zugriff auf die Rückkaufswerte und zusätzlich eine Verzinsung auf das Geld.

Ein weiterer Vorteil: Tritt kein Pflegefall ein, erhalten die Erben die Einzahlung später als Todesfallleistung ausgezahlt. Mit einer Pflegezusatzversicherung schützt man nicht nur das eigene Vermögen, sondern auch das seiner Angehörigen. Denn reichen die eigenen privaten Mittel des Pflegebedürftigen nicht aus, werden die engsten Familienmitglieder, etwa die Kinder, zur Kasse gebeten. pi/nd