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Holocaust-Leugner vor Gericht
Staatsanwaltschaft will für Antisemiten in Berufungsprozess eine Haftstrafe ohne Bewährung
Henry Hafenmayer sitzt auf der Anklagebank und nickt kurz ins Publikum. Bis zu 15 Menschen sind an diesem Dienstag zur Unterstützung des 46-Jährigen im Gerichtssaal 256 des Duisburger Landgerichts erschienen. Die meisten dürften in seinem Alter oder älter sein. Alle kann man den sogenannten Reichsbürgern zuordnen. Sie sind Teil der extremen Rechten, oft bewaffnet, und glauben, dass die Bundesrepublik Deutschland eine von Juden geführte GmbH sei.
»Freihaft für Hafi«, murmelt und kichert einer der älteren Männer vor sich hin, als das Schöffengericht in einem anderen Raum über einen Antrag berät. Später wird er bei einem vierstündigen »Vortrag«, wie Hafenmayer seinen Antrag auf Prozesseinstellung auf seiner Webseite selbst nennt, einschlafen und schnarchen. Bis ihn einer seiner Reichsbürgerkollegen anstupst und er wieder aufwacht. Hafenmayer ist gut auf den Prozess vorbereitet. Das ist auch eine Strategie von Holocaust-Leugnern: die Gerichte lahm legen, Prozesse in die Länge ziehen. Neben ihm sitzt ein Rechtsanwalt, den man auch als Haus- und Hofanwalt der Dortmunder Neonaziszene bezeichnen kann: André Pickert.
Vor zwei Jahren, im Juli 2017, wurde Henry Hafenmayer vom Amtsgericht in Oberhausen zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Vier Fälle von Volksverhetzung wurden ihm vorgeworfen. Hafenmayer hatte von Ende November 2015 bis Mitte Februar 2016 zwei offene Briefe an unzählige Polizeidienststellen, Staatsanwaltschaften, Justiz und offenbar einen Menschen jüdischen Glaubens verschickt. Die Briefe sind heute noch auf seiner Webseite »Ende der Lüge« nachzulesen, genauso wie die Anklageschrift. Im Anhang der offenen Briefe schickte Hafenmayer verschiedene den Holocaust leugnende Videos und Filme mit. Dem ersten Brief hängte er 13 Reden von Adolf Hitler als Audiodateien an.
In der Anklageschrift heißt es von der Staatsanwaltschaft zu den Schreiben unter anderem: »Durch diesen Text bezichtigt der Angeschuldigte die seit 2005 nach Europa und Deutschland kommenden Flüchtlinge pauschal als ›Besatzer‹ und Gefahr für den Sozialstaat; er unterstellt ihnen planmäßige Ausbeutung, Vergewaltigung und Ausrottung der einheimischen deutschen Bevölkerung.« Das Amtsgericht folgte vor zwei Jahren der Auffassung der Staatsanwaltschaft und kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte sich durch Holocaust-Leugnung, Gewaltaufrufe gegen und Verächtlichmachung von Geflüchteten der Volksverhetzung schuldig gemacht hat.
Nach dem Urteil des Amtsgerichts Oberhausen ging Hafenmayer in Berufung. Das tat auch die Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte sei »völlig unbeeindruckt, betreibt weiter Volksverhetzung und hat auch weitere Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen gezeigt«, sagt der Staatsanwaltschaft vor dem Duisburger Landgericht zur Begründung. »Wir brauchen eine höhere Strafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden soll.« Die vier Fälle, die verhandelt werden, sind nicht das Ende, weitere Strafverfahren werden wohl folgen. Der dritte offene Brief, den Hafenmayer nach eigenen Angaben im März 2016 an 400 Empfänger verschickt hat, ist zum Beispiel nicht Gegenstand dieser Verhandlung.
Für das Berufungsverfahren vor dem Duisburger Landgericht hatte die Richterin zwei Prozesstage angesetzt. Zu wenig, wie sich schon an diesem ersten Tag abzeichnet. Der Antisemit verliest einen 38-seitigen Antrag zur Einstellung des Verfahrens - auf die Verlesung der Fußnoten verzichtet er. Mehrfach leugnet Hafenmayer im Antrag mit Zitaten von anderen Holocaust-Leugnern die Existenz von Gaskammern, zieht Zeugenaussagen von Überlebenden verschiedener Konzentrationslager in Zweifel, betreibt eine Täter-Opfer-Umkehr.
Hafenmayer nennt Juden die »Lenker der Weltgeschichte«, zitiert aus den erfundenen »Protokollen der Weisen von Zion«, behauptet, das zur systematischen Vernichtung der Juden eingesetzte Giftgas Zyklon B sei »nur zum Einsatz gegen Läuse verwendet« worden. Und Hafenmayer führt vor dem Duisburger Landgericht auch aus, warum er nicht, wie von der Staatsanwaltschaft behauptet, den Flüchtlingen vorwerfe, »Besatzer« zu sein. Hafenmayer spricht vom »geostrategischen Ziel der Auslöschung des deutschen Volkes«.
Vier Stunden lang trägt er vor, ohne von der Richterin in seinen Tiraden auch nur unterbrochen zu werden. Eine Pressesprecherin des Duisburger Landgerichts erklärt dazu auf Anfrage des »nd«, dass Anträge vollständig verlesen werden müssten, um im Prozess behandelt werden zu können.
Ein Urteil gibt es erwartungsgemäß am zweiten Prozesstag am Donnerstag nicht. Zwei weitere Tage sind nun in der nächsten Woche zur Urteilsfindung angesetzt. »Der Angeklagte will noch weitere Anträge ins Verfahren einbringen«, teilt die Pressesprecherin des Landgerichts mit.
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