nd-aktuell.de / 26.07.2019 / Kommentare / Seite 9

Hisst den Regenbogen!

Jérôme Lombard über den bizarren Streit in der Berliner Polizei

Jérôme Lombard

Stellt die bunte Regenbogenflagge eine Verletzung des staatlichen Neutralitätsgebots dar? Diese Frage sorgt derzeit mal wieder für ordentlich Zoff unter Berliner Polizisten. So findet der Verein »Unabhängige in der Polizei«, dass das Hissen der Regenbogenflagge - die als Zeichen der LGBTIQ*-Bewegung gilt - an öffentlichen Gebäuden gar nicht geht. »Regenbogenflagge hinter amtlichen Wappen der Polizei Berlin. Klarer Verstoß gegen das Neutralitätsgebot, das muss man auch scharf kritisieren«, schreibt die Gruppierung in einer Erklärung.

Stein des Anstoßes war ein Foto auf dem offiziellen Twitter-Account der Polizei Berlin. Darauf zu sehen sind zwei freundlich lächelnde Beamte vor ihrer Dienststelle, der Direktion 6 in Marzahn, die gerade eine Regenbogenflagge am Mast aufziehen wollen. Dazu der Satz: »Als Zeichen für Mitmenschlichkeit und Respekt«.

Die Diskussion darüber, ob die Regenbogenflagge ein politisches Statement darstellt und aus diesem Grund gegen die staatliche Neutralität verstößt, ist nicht neu. Seit 2008, als anlässlich des Christopher Street Days zum ersten Mal eines der bunten Fähnchen vor einem Polizeipräsidium flatterte, spaltet der Regenbogen die Gemüter der Beamten.

Um es elf Jahre später klipp und klar zu sagen: Diejenigen Polizisten, die sich an der Regenbogenflagge stoßen, sollten konsequenterweise vom Dienst suspendiert werden. Begründung: Sie stehen ganz offensichtlich nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die Rechte von LGBTIQ*-Personen sind keine Sonderrechte irgendeiner politischen Gruppierung, sondern Menschenrechte, die sich aus dem Grundgesetz ableiten lassen. Wer gegenüber Gleichberechtigung, Toleranz und Mitmenschlichkeit neutral sein will, kann nicht den Staat und seine Werte repräsentieren.