nd-aktuell.de / 29.07.2019 / Politik / Seite 2

Zähe Verhandlungen

Die Forderungen der Hohenzollern stoßen auf wenig Akzeptanz

Stefan Otto

Alle Beteiligten hoffen noch auf gütliche Einigung. Dabei stand das Krisentreffen am Mittwoch im Berliner Kohlhoff-Tower am Potsdamer Platz, im Zeichen von Widersprüchen. Auf der einen Seite das Haus Hohenzollern, das Kunstwerke, Wohnrecht im Potsdamer Schloss Cecilienhof oder zwei anderen Gebäuden sowie eine Entschädigung fordert; auf der anderen Seite der Bund sowie die Länder Berlin und Brandenburg.

Unmittelbar nach den Verhandlungen kündigte Brandenburgs Finanzminister Christian Görke (LINKE) an, den seit 2018 ruhenden gerichtlichen Streit um die Rechtmäßigkeit von Entschädigungszahlungen wieder aufnehmen zu wollen. Eine Summe von 1,2 Millionen Euro steht im Raum. Hintergrund ist die Enteignung der Hohenzollern in der sowjetischen Besatzungszone - mit der Begründung, dass das Haus mit den Nazis kollaboriert habe. Nun soll das Gericht klären, inwieweit das Haus Hohenzollern mit dem Hitler-Regime kollaborierte. Am Freitag ging ein Antrag beim Potsdamer Amtsgericht ein.

Aber eine Zuspitzung des Konflikts bedeutet dieser Schritt nicht unbedingt. Alle Verhandlungspartner betonen weiterhin ihre Gesprächsbereitschaft. Günter Winands, Amtschef bei Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU), ist der Verhandlungsführer für den Bund und die beiden Länder; er erklärte nach den Treffen: »Wir haben festgestellt, dass wir in manchen Dingen weit auseinanderliegen. Aber wir sind zuversichtlich, dass wir eine einvernehmliche Lösung hinbekommen.« Winands machte deutlich, dass ein Wohnungsrecht in einem Schloss nicht verhandelbar sei. Zwar geben die Hohenzollern diese Forderung offiziell nicht auf, doch ihr Verhandlungsführer Jürgen Aretz, Staatssekretär a. D. stellte ein Entgegenkommen in Aussicht: An der Frage des Wohnungsrechts werde eine Einigung nicht scheitern.

Zudem beschwichtigte Aretz, dass es den Hohenzollern bei Rückgabe von Kunstwerken nicht darum gehe, öffentliche Museen in Berlin und Brandenburg leer zu räumen. Die Objekte, die Gegenstand des Streites seien, sollen im Wesentlichen in den öffentlichen Einrichtungen bleiben - als Leihgaben. Zu den üblichen Bedingungen.