nd-aktuell.de / 31.07.2019 / Ratgeber / Seite 18

Gibt es auch für Fahrradfahrer Punkte im Flensburger Register?

Meine alltäglichen Beobachtungen zeigen, dass manche Fahrradfahrer die simpelsten Regeln im Straßenverkehr missachten. Nun habe ich gehört, dass auch Fahrradfahrer Punkte im Flensburger Register bekommen können. Ist das tatsächlich so?
Johannes H., Elsterwerda

Auskunft gibt der Rechtsexperte Wolfgang Müller:
Missachten Radfahrer Verkehrsregeln, können auch für sie Punkte in Flensburg fällig werden. Das fängt bereits bei der Verkehrssicherheit an. Fehlen beispielsweise Rückstrahler am Pedal, eine helltönende Klingel oder eine vorschriftsmäßige Beleuchtung, sind unter Umständen 80 Euro und ein Punkt fällig. Das Überfahren einer roten Ampel mit dem Rad kann ebenfalls das Punktekonto erhöhen - und mit bis zu 180 Euro Bußgeld ist das auch ziemlich teuer. Oder: Wer sich durch eine geschlossene (Halb-)Schranke schlängelt und über ein Bahngleis radelt, dem drohen eine Geldbuße von 350 Euro und zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei.

Vielen Radlern ist offensichtlich nicht bekannt, dass es auch für sie eine Promillegrenze gibt: Liegt der Wert über 1,6 Promille, ist das eine Straftat. Die Fahrt kann dann sogar mit drei Punkten und einer saftigen Geldstrafe enden. Zudem droht dem Fahrer ein Fahrverbot für das Auto. Wiederholungstäter müssen sogar mit einem Radfahrverbot rechnen, wenn ein Gericht feststellt, dass sie eine Gefährdung für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellen.

Übrigens: Bei Bußgeldern ab 60 Euro gibt es automatisch auch Punkte in Flensburg.