nd-aktuell.de / 06.08.2019 / Ratgeber

Helfer in Orange

Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz

Sie sind orange, kennen keine Funklöcher und sind immer da: die Notrufsäulen an Autobahnen. Sie werden zwar seltener verwendet, bleiben aber trotz weit verbreiteter Smartphones ein Muss. Dazu einige Informationen im nd-ratgeber.

Soziales: Sterbehilfe - Ärzte mussten keine lebensrettenden Maßnahmen einleiten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung zur Sterbehilfe angepasst: Ärzte, die freiwillige Suizide begleiten, sind nicht grundsätzlich zu lebensrettenden Maßnahmen verpflichtet. Einzelheiten des Urteils können im nd-ratgeber nachgelesen werden.

Arbeit: Urteil – Kündigung: Trotz Verbots Pfandgut gesammelt. Sammelt ein Mitarbeiter trotz Verbots und mehrerer Abmahnungen Pfandflaschen während der Arbeit, rechtfertigt das eine fristlose Kündigung. Der Arbeitnehmer verstößt massiv gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Das Problem wird ausführlich im nd-ratgeber dargelegt.

Wohnen: Altersgerechter Umbau der Wohnung – Selbstbestimmt leben bis ins hohe Alter. Zuhause ist es am schönsten: Deshalb möchten auch Senioren möglichst lange in den eigenen vier Wänden leben. Um altersgerecht zu wohnen, sind allerdings häufig Umbaumaßnahmen notwendig. Mit zunehmendem Alter nehmen jedoch die körperlichen Beschwerden zu – dann können Türschwellen oder der Einstieg in die Badewanne zum Hindernis werden und die tägliche Routine erschweren. Aber: Wer seine Wohnung gemietet hat, der benötigt für solche Maßnahmen laut § 554a des Bürgerlichen Gesetzbuches das Einverständnis des Vermieters. Mehr dazu im nd-ratgeber.

Grund und Haus: Wohnungseigentümergemeinschaft - So lässt sich Streit vermeiden. Zieht vom Nachbarbalkon der Duft nach Grillwürstchen herüber, regt das nicht selten den Appetit auf einen zünftigen Nachbarschaftsstreit an. Denn zum Grillen gehört auch Qualm. Kommt eine lustig-laute Gesellschaft dazu, wird es in den meisten Häusern Mitbewohner geben, die das gar nicht komisch finden. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) informiert, was Wohnungseigentümer beachten sollten, damit sich keiner gestört fühlt. Mehr dazu im nd-ratgeber.

Familie und Steuern: Heiraten im Ausland ist nicht unkompliziert - Zwischen Traum und Albtraum. Sand zwischen den Zehen, duftende Frangipani-Blüten im Haar, dem Liebsten unter Palmen das Ja-Wort geben – das ist für viele Paare ein Traum. Doch daraus wird schnell ein Albtraum, wenn die Ehe im Ausland geschlossen und in Deutschland anerkannt werden soll. Die Deutsche Anwaltshotline AG (DAH) erklärt die komplizierten Vorschriften und zeigt, wie Sie den Traum von der Strandhochzeit umsetzen können, ohne internationales Recht studieren zu müssen. Denn theoretisch können Paare auch tatsächlich überall heiraten. Im Ausland geschlossene Ehen werden in Deutschland anerkannt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Weitere Einzelheiten wie immer im im nd-ratgeber.

Geld und Versicherung: Kostenloser Rechner der Verbraucherzentrale für Konsumkredite - Kredit-Check auf Raten. Wucher ist in Deutschland zwar gesetzlich verboten, doch es gibt Umgehungsmöglichkeiten, die ausgenutzt werden. Üblich ist beispielsweise, den Kreditabschluss mit einer eigentlich sinnlosen Restschuldversicherung zu verknüpfen, deren Kosten ebenfalls kreditfinanziert werden. Unser Finanzexperte informiert im nd-ratgeber.

Verbraucherschutz: Messestand gilt als Verkaufsraum – Wer auf einer Messe einkauft, kann Vertrag nicht widerrufen. Grundsätzlich gilt: Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, kann ein Verbraucher ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Die Käufer argumentierten nun, ein Messestand sei kein Geschäftsraum. Das entschied der Bundesgerichtshof anders. Er erklärte Messestände damit zum ersten Mal zu regulären Verkaufsräumen. Mehr dazu ist im nd-ratgeber nachzulesen.