nd-aktuell.de / 13.08.2019 / Politik / Seite 4

SPD fordert Verbot von »Combat 18«

Präsidium beschloss Papier zum Schutz der Demokratie

René Heilig

»Wer sich mit der Demokratie anlegt, der muss viel konsequenter ihre Wehrhaftigkeit zu spüren bekommen«, heißt es in einem Beschluss des SPD-Präsidiums, der am Montag angenommen wurde. Die Sozialdemokraten wollen, so der Titel des Sieben-Punkte-Papiers, die »Demokratische Ordnung stärken und verteidigen«. Anlass sei der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU), diverse rassistisch motivierte Angriffe auf Ausländer sowie Parteizentralen und Moscheen, hört man.

Es sei notwendig, den Verfolgungsdruck auf die rechtsextreme Szene deutlich zu erhöhen. Haftbefehle gegen Rechtsextremisten müssten konsequent vollstreckt werden. Ebenso kritisiert die SPD, dass zu wenigen Rechtsextremisten die Waffen abgenommen würden. Damit rechtsextreme Straftäter schneller gefasst werden, will die SPD die Ressourcen des »Gemeinsamen Abwehrzentrums Rechtsextremismus« zügig ausbauen und ein »länderübergreifendes Frühwarnsystem für rechte Gefährder« etablieren.

Besondere mediale Aufmerksamkeit erregt die Forderung nach einem raschen Verbot des Neonazi-Netzwerks »Combat 18«. Auch das sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Zumal diverse Untersuchungsausschüsse, die das angebliche Behördenversagen bei der Verfolgung des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) untersuchten, detailliert auf die Gefährlichkeit der Terrortruppe hingewiesen haben.

»Combat 18« wurde 1992 in England gegründet und wuchs zu einer international bestens vernetzten Gang, die sich als bewaffneter Arm der 2000 in Deutschland verboten Blood&Honour-Bewegung versteht. 2012 hat sich »C 18« in Deutschland neu aufgestellt. Man bereitet sich auf einen »Rassenkrieg« vor, der bestehende soziale Ordnungen auflösen wird. Dazu trainiert die Truppe auch an der Waffe. Mindestens fünfzig Mitglieder sind - dank antifaschistischer Recherchen - bekannt. Das Sympathisantennetz reicht weit.

Die SPD betont, dass die Bürger berechtigtes Vertrauen zu den deutschen Sicherheitsbehörden haben. Die jedoch müssten »über jeden Zweifel erhaben« sein. Auch diese Selbstverständlichkeiten kann man nicht voraussetzen. Unter anderem der Verfassungsschutz ignoriert oder verharmlost die »wenigen regionalen Kleingruppen und Einzelpersonen« von »C 18«. Es drängt sich der Eindruck auf, dass der Geheimdienst »C 18« mit V-Leuten durchsetzt hat und daher deren Auflösung vermeiden will. Das würde bedeuten, man hat aus den NSU-»Pannen« nichts gelernt.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte am Montag, »C 18« sei eine neonazistische, rassistische, fremdenfeindliche, demokratiefeindliche und gewaltbereite Gruppierung. Verbotsverfügungen bedürften aber einer sorgfältigen Prüfung, damit sie auch vor Gericht Bestand hätten.