Behörden missachteten Eilbeschluss

Abgeschobener Afghane noch immer in Griechenland

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Erst rund eine Woche nach einem Eilbeschluss zur Rückholung eines Afghanen aus Griechenland hat die Bundespolizei Kontakt mit griechischen Stellen aufgenommen. Das teilte das Bundesinnenministerium der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit. Das Verwaltungsgericht München hatte die Bundespolizei am 8. August verpflichtet, »umgehend darauf hinzuwirken«, den Asylbewerber wieder nach Deutschland zurückzubringen. Die griechischen Behörden seien am 16. August kontaktiert worden, sagte ein Ministeriumssprecher. »Nach Zugang des Beschlusses bei der Bundespolizei im Laufe des 9. August 2019 bedurfte es zunächst der gründlichen Auswertung und Abstimmung mit den verschiedenen Behördeninstanzen zum weiteren Vorgehen.«

Der innenpolitischen Sprecherin der LINKEN im Bundestag, Ulla Jelpke, hatte die Bundesregierung auf eine Nachfrage noch ausweichend geantwortet. Diese zeigte sich anschließend alarmiert: »Das ist eine grobe Missachtung der unabhängigen Justiz und grenzt an Freiheitsberaubung. Dass ein unanfechtbarer Gerichtsbeschluss nicht sofort umgesetzt wird, weil er der Bundespolizei und dem Innenministerium politisch nicht in den Kram passt, ist inakzeptabel und grob rechtsstaatswidrig.«

Der Mann aus Afghanistan wartet immer noch auf seine Rückkehr nach Deutschland. Die griechischen Behörden prüfen den Sachverhalt derzeit. Er war von der Bundespolizei nach Griechenland zurückgebracht wurden, wo er in Abschiebehaft kam. Das Münchner Gericht ging davon aus, dass er von dort nach Afghanistan abgeschoben werden könnte. Er hatte in Griechenland vor der Einreise nach Deutschland bereits erfolglos Asyl beantragt. Grundlage der Zurückweisung sind Vereinbarungen der Bundesregierung mit mehreren Ländern, dass die Bundespolizei Menschen an der Grenze zurückschicken kann, wenn sie schon dort Asyl beantragt haben. dpa/nd

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