nd-aktuell.de / 28.08.2019 / Ratgeber / Seite 18

Leserpost

Nach meinen Erfahrungen sieht der Alltag anders aus

Zu »Was die Pflegeversicherung zahlt«, nd-ratgeber 17.7., S. 2

Die Pflegeversicherung will dem Pflegebedürftigen oft Sachen aufdrängen, die er gar nicht braucht. Das sieht man an den Vorgaben für Pflegedienste. Manche Menschen brauchen eben keine Hilfe beim Anziehen, aber es steht in den Vorgaben. Stattdessen braucht der Pflegebedürftige vielleicht mal jemanden, der zuhört oder Gardinen abnimmt und wieder aufhängt. Wenn das nicht in den Tätigkeitsmerkmalen des Pflegedienstes steht, ist man auf den guten Willen der Pflegekraft angewiesen.

Ähnlich ist es bei der Krankenkasse, wo Schnullifax bezahlt wird. Aber wenn ein Gehbehinderter sich einen Elektroroller oder Rollstuhl kaufen will, kriegt er von der Kasse keinen Zuschuss. Er bekommt auch keinen Fahrgeldzuschuss für öffentliche Verkehrsmittel.

Die Mittel werden viel zu bürokratisch verteilt. Daran muss sich grundlegend etwas ändern, damit jeder Pflegebedürftige nach einem eigenen Bedarf versorgt wird und nicht nach irgendwelchen Listen, die je nach Pflegegrad und Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen aufgestellt sind.

Dazu kommt, dass die Sozialämter offensichtlich angehalten werden, den GdB der Schwerbehinderten möglichst niedrig zu halten oder gar zu senken mit der Behauptung, die gesundheitliche Situation des Betreffenden habe sich gebessert. Das ist auch bei mir geschehen und nach zwei Anhörungen nicht beseitigt worden, so dass ich in Widerspruch gegangen bin. Meine chronische und irreversible Erkrankung soll sich angeblich gebessert haben. Eine Behauptung ohne jede Untersuchung, nur aufgrund von Vitalwerten des Hausarztes, die durch medikamentöse Behandlung auf ein verträglichem Niveau sind. Deswegen wurde mir der GdB 60 auf GdB 30 gesenkt und mir trotz starken Gehbehinderung kein Merkzeichen G gegeben.

»Wozu brauchen Sie noch ein Merkzeichen G? Sie haben doch einen Roller und brauchen ja nicht mehr zu laufen«, hat man mir geantwortet. Mit dem Roller kann ich aber keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. Wegen der geringen Reichweite des Rollers von 50 km je Aufladung kann ich längere Distanzen nicht ohne öffentliche Verkehrsmitteln bewältigen. Jede Aufladung muss ich selbst bezahlen, auch den Roller musste ich bezahlen. Und das bei einer Grundsicherungsrente auf ALG-II-Niveau.

Lothar Wolfram Teufel via Facebook

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