nd-aktuell.de / 04.09.2019 / Ratgeber / Seite 18

Patientenverfügung spätestens alle zwei Jahre überprüfen

Auch wenn die Beschäftigung mit Themen wie Krankheit und Tod vielen unangenehm ist - eine Patientenverfügung sollte jeder frühzeitig ausfüllen. Dabei empfehlen Experten immer wieder, die Patientenverfügung spätestens alle zwei Jahre zu überprüfen. Sind die Wünsche noch aktuell? Hat sich an meiner Situation etwas geändert?

Im Prinzip gehe es darum, dass vor allem Kranke sich immer wieder mit ihrer Diagnose beschäftigen, alle Behandlungsmöglichkeiten kennen und verstehen, mit ihren Angehörigen und den Ärzten diskutieren und ihren Willen schriftlich festlegen und Stellvertreter benennen.

Auch sollten die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht nicht im Safe eingesperrt sein, sondern so greifbar zur Hand liegen, damit im Notfall jeder rankommt. ots/nd