nd-aktuell.de / 11.09.2019 / Ratgeber / Seite 18

Krankenkassen sollen bei Gesundheits-Apps für Kosten aufkommen

Ärztinnen und Ärzte sollen künftig Gesundheits-Apps für das Smartphone verschreiben können. Das sieht das Digitale-Versorgungs-Gesetz des Bundesgesundheitsministeriums vor. Die Kosten für die digitalen Anwendungen sollen zunächst ein Jahr lang von den Kassen übernommen werden.

Krankenhäuser und Ärzte sollen sich bis 2020 sowie Apotheken bis 2021 über eine digitale »Telematik-Infrastruktur« vernetzen, um Patientendaten auszutauschen. Geschieht das nicht, sieht das Gesetz Honorarkürzungen für die Ärzte vor. Sie werden außerdem dazu angehalten, elektronische Post zu versenden und auch Heil- und Hilfsmittel digital zu verschreiben. Bislang erhalten Ärzte für ein versendetes Fax mehr Geld als für das Versenden eines elektronischen Arztbriefs. Online-Sprechstunden für Patienten sollen künftig leichter zu finden sein. Ärzte, die eine digitale Konsultation anbieten, sollen damit auf ihrer Internetseite werben dürfen.