nd-aktuell.de / 24.10.2019 / Politik / Seite 4

Vage Zahlen, konkrete Gefahr

Behörden können rechte Arsenale nur schätzen, die Morddrohungen gegen Politiker in Thüringen sind aber real

René Heilig

Am Wochenende ist Landtagswahl in Thüringen. Sie wird auch durch Hass und sogar durch Morddrohungen vorbereitet. Ministerpräsident Bodo Ramelow (LINKE) steht weit oben auf der Liste der gefährdeten Personen. Auch sein Herausforderer, Thüringens CDU-Spitzenkandidat Mike Mohring, erhielt »Warnungen«, die mit »Heil Hitler« oder ähnlich gezeichnet sind. Nicht anders erging es dem Grünen-Fraktionschef Dirk Adams. Weitere Politiker sind betroffen. Ernsthaft - oder machen sich da nur Spinner wichtig?

Spätestens seit dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) Anfang Juni kann man sich solche relativierenden Fragen sparen. Nach diesem Anschlag, besonders aber nach dem Terroranschlag auf die Synagoge in Halle am 9. Oktober, nach dessen Scheitern ein Rechtsextremist zwei Menschen erschoss, hat die Debatte um eine Verschärfung des Waffenrechts Fahrt aufgenommen. Zumindest versucht die Regierung, mit einem entsprechenden Gesetzentwurf den Eindruck zu erwecken. Der Bundestag befasst sich mit den zarten Veränderungen. Vorgesehen ist der Ausbau des nationalen Waffenregisters. Die Waffenbehörden sollen generell und jederzeit darüber informiert sein, wo eine Waffe hergestellt wurde, wer sie erworben oder verkauft hat.

Das ist - wenngleich nur eine schwache Reaktion - dringend erforderlich. Denn die Bundesregierung hat offenkundig selbst nicht einmal eine exakte Übersicht darüber, wie viele Rechtsextremisten legal Waffen besitzen. Ende 2018 seien es, so heißt es in der Antwort auf Anfrage der Linksfraktion, 792 gewesen. Doch wegen laufender Entzugsverfahren schwanke die Zahl.

Schwanken heißt nicht sinken. Zudem werden sogenannte Reichsbürger offenbar nicht in die Statistik einbezogen. Denn Ende 2018 waren allein 605 dieser Staatshasser im Besitz von Waffenscheinen.

Auch Markus H., der der Beihilfe zum Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten verdächtigt wird, verfügte über eine solche Genehmigung. Insgesamt hat man im Ermittlungsverfahren »wegen Mordes zum Nachteil von Herrn Dr. Walter Lübcke« 46 Schusswaffen gefunden. Woher die stammen, kann der Generalbundesanwalt (GBA) noch immer nicht sagen.

In einem weiteren GBA-Verfahren gegen Mitglieder der rechtsterroristischen Vereinigung »Aryans« gab es zehn Durchsuchungen. Weitere Informationen werden mit Hinweis auf ein »berechtigtes Geheimhaltungsinteresse« versagt. Tatsache aber ist, dass zumindest bei einer dieser Durchsuchungen Pistolen, Messer, Armbrüste, Schwarzpulver und mehrere Behälter mit Stahlkugeln gefunden worden sind. Das Bundesinnenministerium verweist darauf, dass die meisten Verfahren gegen bewaffnete Rechtsextremisten in der Verantwortung der Länder geführt würden.

Seltsam, dass es dazu offenbar keine Gesamtschau gibt. Nicht einmal der »Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK)« und die vom Bundeskriminalamt gleichfalls geführte Fallzahlendatei »Lagebild Auswertung politisch motivierte Straftaten (LAPOS)« sind automatisiert aussagefähig über die Verwendung von Waffen und Sprengstoffen. In den vergangenen zwei Jahren hat das BKA deshalb mal mit viel Aufwand gerechnet. 2018 sind demnach 1091 Waffen im Zusammenhang mit 563 Straftaten (darunter 235 Gewaltdelikte) aufgefallen.

Vermutlich im Zusammenhang mit den Drohungen im Wahlkampf durchsuchte die Thüringer Polizei am Freitag im Saale-Orla-Kreis die Wohnung eines 41-jährigen Rechtsextremisten. Der Mann, der laut LKA bereits als politisch motivierter Straftäter bekannt ist, soll sich illegal Schusswaffen besorgt haben.