Folgekosten zahlt der Versicherte

Schönheits-OP

Das entschied das Bundessozialgericht (Az. B 1 KR 37/18 R). Laut Gesetz sind Versicherte, die infolge einer ästhetischen OP, einer Tätowierung oder einem Piercing einen Gesundheitsschaden erleiden, an den Kosten für die notwendigen Nachfolgebehandlungen »in angemessener Höhe« zu beteiligen.

Die Klägerin hatte sich 2017 aus ästhetischen Gründen ihre Brüste ...


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