Folgekosten zahlt der Versicherte
Schönheits-OP
Das entschied das Bundessozialgericht (Az. B 1 KR 37/18 R). Laut Gesetz sind Versicherte, die infolge einer ästhetischen OP, einer Tätowierung oder einem Piercing einen Gesundheitsschaden erleiden, an den Kosten für die notwendigen Nachfolgebehandlungen »in angemessener Höhe« zu beteiligen.
Die Klägerin hatte sich 2017 aus ästhetischen Gründen ihre Brüste ...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.