nd-aktuell.de / 21.11.2019 / Kommentare / Seite 8

Immer wieder rechtswidrig

Haidy Damm über Pressefreiheit bei Gipfeltreffen

Haidy Damm

Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut in demokratischen Gesellschaften. Dieser Satz ist verdammt trivial, muss aber dennoch wieder bemüht werden. Wie schon beim G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 wurde auch beim G20-Gipfel in Hamburg mehreren Journalist*innen die Akkreditierung verweigert. Auch diesmal hat ein Gericht im Anschluss festgestellt: Die zuständige Behörde hat rechtswidrig gehandelt. Grundlage ist meist eine Einschätzung der Verfassungsschutzämter. Jene Behörde, die wie in Niedersachsen vor einigen Jahren rechtswidrig ganze Dateien über Journalist*innen angelegt hat. Und die - wie im Fall des nd-Kollegen Simon Poelchau - ganz offensichtlich nicht davor zurückschreckt, Falschmeldungen an die Polizeibehörden weiterzugeben. Es gibt viele Gründe, die Abschaffung des Verfassungsschutzes zu fordern. Diese Beispiele gehören dazu.

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju) hat zudem schon 2011 die weitgehende Abschaffung von »ausufernden Akkreditierungsverfahren« bei Veranstaltungen gefordert. Eher das Gegenteil ist eingetreten wie die Erfahrungen etwa bei Braunkohleprotesten zeigen. Was bleibt: Die Kolleg*innen wurden aktiv an der Berichterstattung gehindert. Und es ist sehr wahrscheinlich, dass diese Praxis beim nächsten Großevent erneut angewandt wird.