nd-aktuell.de / 21.11.2019 / Politik / Seite 27

Verfassung sichert Recht auf Ernährung

Hunger ist in Nepal weit verbreitet - ein Überblick

Katja Neuendorf, SODI

Auf dem Papier sieht es nicht schlecht aus: In der 2007 verabschiedeten Übergangsverfassung Nepals wurde das Recht auf Nahrungssouveränität bereits angedacht - ein Jahr nach Ende des zehnjährigen Bürgerkriegs. Acht Jahre später wurde es schließlich durch das Engagement nepalesischer Aktivist*innen und internationaler Organisationen im Artikel 36 Absatz 3 in das Grundrecht der neuen Verfassung aufgenommen. Konkrete gesetzliche Grundlagen für die Umsetzung dieses wichtigen Zieles waren jedoch bis 2018 noch nicht vorhanden.

Derzeit leiden 15 Prozent der 30 Millionen Einwohner*innen Nepals an Unterernährung. 2019 maß der Welthunger-Index für Nepal die Kategorie »ernst«. Obwohl knapp 70 Prozent der Bevölkerung hauptsächlich von der Landwirtschaft leben, profitieren von staatlichen Geldern meist nur größere Betriebe und nicht die Kleinbauern und -bäuerinnen. Oft besitzen diese so wenig Land, dass es nicht einmal für die eigene Familie reicht. Dazu kommen fünf Millionen landlose Menschen. Die Agrarreform von 2012, die die Umverteilung von Land an Landlose regelt, wird nur sehr zögerlich umgesetzt. Übernutzung, mangelnde Infrastruktur und Wetterextreme verschlechtern die Ernteerträge zusätzlich. Lokales Wissen über traditionelle und ökologische Anbaumethoden wird von dem Druck der Werbung für chemische Dünger zurückgedrängt.

Auch Angehörige der Dalit (die »unberührbare« Kaste) und ethnische Minderheiten sind besonders von Diskriminierungen und somit von einer prekären Nahrungssituation betroffen. Frauen sind oft durch alte Praktiken wie dem Chhaupadi (Isolierung menstruierender Frauen) in ihrem Recht auf eine ausgewogene Ernährung diskriminiert.

Die noch junge Bundesrepublik Nepal steht somit vor vielen Herausforderungen. Dennoch sprechen Expert*innen von einem realistischen Ziel, bis 2025 den Hunger im Land bekämpft zu haben. Hierzu bedarf es aber der Umsetzung von Vorhaben des Staates - angefangen bei stärkeren Gesetzen und Landrechten über einen gesellschaftlichen Wandel hin zu gemeinschaftlichem Handeln ohne Diskriminierungen.