nd-aktuell.de / 27.11.2019 / Kommentare / Seite 10

Nicht grundlos rechtlos

Uwe Kalbe über die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz

Uwe Kalbe

Es kann nicht schaden, Kinderrechten mehr Gewicht zu verleihen. Die Große Koalition plant ihre Aufnahme ins Grundgesetz - gut so! Und wenn Justizministerin Lambrecht es damit begründet, dass Kinder besonderen Schutz, Achtung und Förderung benötigen und dies bei jeder staatlichen Handlung mitgedacht werden müsse, von der sie betroffen sind, dann kann man ihr zustimmen und froh sein, dass das alles jetzt Verfassungsrang erhalten soll[1]. Aber die Große Koalition könnte dies alles auch einfach längst tun. Wer Kindern Gutes will, der muss dafür sorgen, dass es ihren Eltern gut geht und auch ihren Großeltern. Dass Mieten bezahlbar sind und Schulen beheizt.

Es ist immer noch zweierlei - das Reden vom Fortschritt und der Fortschritt selbst. Die UNO-Kinderrechtskonvention zu unterzeichnen war das eine, sie 18 Jahre lang über einen Vorbehalt für Flüchtlingskinder einzuschränken, das andere. Obwohl der Vorbehalt seit neun Jahren zurückgenommen ist, werden jugendliche Flüchtlinge immer noch häufig wie Kriminelle statt als Hilfsbedürftige behandelt. Jedes fünfte Kind in Deutschland ist arm. Wer von einer Kindergelderhöhung trotzdem ausgerechnet die Ärmsten ausnimmt, indem er ihre Hartz-IV-Bezüge anrechnet, dem glaubt man die schönen Worte über Grundrechte nicht.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1129219.kinderrechte-status-quo-ins-grundgesetz.html