Gesundheits-Apps bald auf Rezept

Wachsende Digitalisierung für eine leistungsfähigere Versorgung der Patienten

  • Lesedauer: 3 Min.

Gesundheits-Apps auf Rezept, leichterer Zugang zu Online-Sprechstunden, weniger Papier in den Praxen: Neue digitale Angebote sollen für Patienten vom nächsten Jahr an breiter zu nutzen sein. Der Bundestag beschloss dazu Anfang November 2019 ein Gesetz. Es regelt zudem, dass neben Praxen auch Apotheken und Kliniken an die geplante Datenautobahn des Gesundheitswesens andocken müssen. In der zuletzt umstrittenen Frage einer schnelleren Nutzung von Daten für die Forschung fügte das Parlament zusätzliche Sicherheitsregeln ein.

Nach jahrelangem Gezerre um zusätzliche Funktionen für die elektronische Gesundheitskarte will der Bundesgesundheitsminister mit seinem Digitalisierungsgesetz weiter Tempo machen. In Kraft treten soll es im Januar 2020, zustimmungspflichtig im Bundesrat ist es nicht. Vorgesehen sind mehrere digitale Bausteine:

Gesundheits-Apps: Bestimmte Apps fürs Handy sollen Patienten von der Kasse bezahlt bekommen, wenn ihr Arzt sie verschreibt. Dabei geht es etwa um Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen oder digitale Tagebücher für Diabetiker. Dafür soll eine rasche Zulassung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kommen.

Ein Jahr tragen die Kassen die Kosten. In dieser Frist müssen die App-Anbieter dann auch den Nachweis einer besseren Versorgung liefern.

Telemedizin: Im vergangenen Jahr hatten die Ärzte das Berufsrecht weiter für Fernbehandlungen über digitale Technik geöffnet. Künftig sollen Patienten auch leichter Praxen ausfindig machen können, die Onlinesprechstunden anbieten. Darüber sollen Mediziner auf ihrer Internetseite informieren können. Einwilligungen und eine Aufklärung der Patienten sollen auch im Rahmen von Videosprechstunden möglich werden und nicht mehr nur persönlich vor Ort oder schriftlich.

Datenautobahn: Ein neuralgischer Punkt ist der bisher eher stockende Aufbau einer Datenautobahn, die einmal alle Gesundheitsakteure mit hohen Sicherheitsvorkehrungen vernetzen soll. Neben den Arztpraxen werden auch Apotheken verpflichtet, sich bis Ende September 2020 anzuschließen und Krankenhäuser bis Januar 2021. Hebammen und Physiotherapeuten können es freiwillig tun. Weiter erhöht wird der Druck auf »Offliner«, die Praxen nicht anschließen. Ihnen drohen ab 1. März 2020 höhere Honorarkürzungen von 2,5 Prozent.

Weniger Papier: In vielen Praxen rattern noch alte Drucker und Faxgeräte. Von dieser Zettelwirtschaft soll Abschied genommen werden. Damit Ärzte mehr E-Befunde verschicken, soll der Faxversand nicht mehr höher vergütet werden. Erleichtert werden soll auch der elektronische Fach-Austausch unter Arztkollegen.

Forschungsdaten: Bei den Krankenkassen vorliegende Daten sollen schneller und auch umfangreicher für die Forschung nutzbar werden, etwa für Erkenntnisse zu chronischen Krankheiten. Das generelle Verfahren gibt es seit 15 Jahren. Konkret sollen die Kassen Daten jedes Versicherten unter anderem zu Alter, Geschlecht, Wohnort und Behandlungsleistungen an den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen übermitteln - und zwar schon in pseudonymisierter Form, wie der Bundestag in einer Änderung festlegte. Zunächst war diese Sicherheitsvorkehrung erst bei der Weiterleitung an ein »Forschungsdatenzentrum« vorgesehen.

Trotz Digital-Angebote den Menschen nicht vergessen

Wie schnell neue Digital-Angebote bei den Patienten ankommen, muss sich zeigen. Ärztepräsident Reinhardt verwies darauf, dass nicht alle Menschen die gleiche Vertrautheit mit neuen Technologien hätten, auch wegen ihres Alters. »Wenn wir zu stark und zu schnell auf digitale Unterstützung abstellen, darf man die Menschen nicht vergessen, die damit vielleicht nicht umgehen können«, sagte er.

Übrigens: Für ein zentrales Projekt laufen schon die Vorbereitungen: Es geht um den Start der elektronischen Patientenakten bis 2021. dpa/nd

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