nd-aktuell.de / 18.12.2019 / Politik

Verfassungsbeschwerde gegen Abtreibungsparagrafen 219a eingereicht

Frauenärztin Bettina Gaber will reformierten Paragrafen kippen / Anwalt beanstandet Eingriff in die Meinungsfreiheit

Berlin. Die Berliner Frauenärztin Bettina Gaber hat einem Medienbericht zufolge Verfassungsbeschwerde gegen den umstrittenen Paragrafen 219a eingelegt. Sie und ihr Anwalt Johannes Eisenberg hielten das Gesetz für verfassungswidrig, meldete die »tageszeitung«[1]. »Dieser Paragraf muss komplett abgeschafft werden«, sagte die Ärztin der Zeitung.

Gaber und ihre Praxiskollegin waren wegen des Paragrafen 219a im Juni wegen illegaler Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe von jeweils 2.000 Euro verurteilt worden. Das Urteil wurde Ende November vom Kammergericht bestätigt. Auf der Webseite der Praxis stand, dass ein »medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre« zu den Leistungen gehört.

Laut 219a dürfen Ärztinnen und Ärzte zwar darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Für weitere Informationen, etwa über Methoden, müssen sie aber an dafür befugte Stellen wie die Bundesärztekammer verweisen.

In der Verfassungsbeschwerde schreibe Anwalt Eisenberg, mit der Norm des Paragrafen 219a werde in unverhältnismäßiger Weise in die Meinungs-, Äußerungs- und Informationsfreiheit eingegriffen, berichtete die Zeitung. Sie enthalte »Paradoxien und eklatante Wertungswidersprüche«. Auf Grundlage »unklarer Gesetze« dürfe man niemanden verurteilen.

Es komme dabei allein das Schutzgut der öffentlichen Moral in Betracht. Beim Paragrafen 219a stamme diese aus dem Jahr 1974, sei also 45 Jahre alt. epd/nd

Links:

  1. https://taz.de/Verfassungsbeschwerde-zu-Paragraf-219a/!5651010/