Schwerkranke klagen Recht auf Suizid ein

Bundesverfassungsgericht wird angerufen

Das generelle Verbot des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung ist nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts Köln nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Kölner Richter setzten daher sechs Klageverfahren von schwer Erkrankten aus (Az. 7 K 8461/18 und andere) und legten die einschlägigen Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes dem Bundesverfassungsgericht vor, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Die Kläger in den sechs Verfahren leiden nach Gerichtsangaben an gravierenden Erkrankungen und deren Folgen. Sie fordern vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Natriumpentob...


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