Nur aus »wichtigem Grund«: Umzug in andere Stadt gilt nicht

Umbettung einer Grabstelle vor Ablauf der Ruhezeit

Damit eine Umbettung durchgeführt werden kann, bedarf es der Zustimmung des Friedhofsträgers. In der Regel sind das die Friedhofsämter beziehungsweise die kirchlichen Gemeinden, denen der Friedhof gehört. Zudem sind auch die Genehmigungen vom Ordnungsamt und in einigen Fällen vom Gesundheitsamt einzuholen. Die Regelungen können in den Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer nachgelesen werden, die allerdings sehr unterschiedlich sind.

Grundsätzlich unterliegt ein Urnengrab einer gesetzlichen Ruhezeit. Das bedeutet, dass die Urne innerhalb dieser Zeit in diesem Grab verweilen soll. Je nach Bundesland variieren diese Ruhezeiten.

Eine Umbettung während der Ruhezeit ist möglich mittels einer amtlichen Genehmigung. Das Gesundheitsamt richtet sich bei seiner...


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