nd-aktuell.de / 22.01.2020 / Ratgeber / Seite 22

Für den Notfall vorsorgen

Rund um die Sorgerechtsverfügung

Margit Winkler

Wenn beiden Eltern gleichzeitig, etwa durch einen Flugzeugabsturz und allgemein einen Unfall, etwas zustößt, kümmert sich in aller Regel das Jugendamt um die Minderjährigen. Für Geschwister bedeutet dies, dass sie getrennt werden und in einem Jugendheim wohnen, bis sich die Situation klärt.

Mit der Sorgerechtsverfügung legt man fest, wer sich im äußersten Notfall um den Nachwuchs kümmern soll. Entgegen landläufiger Meinung sind das weder automatisch die Paten noch die Großeltern.

Bei heutigen Scheidungen ist es in der Regel so, dass das Sorgerecht gemeinsam besteht. Wer aber zum Beispiel mit einer Risikolebensversicherung sein Kind finanziell absichern will, der kann festlegen, wer im Risikofall, also im eigenen Todesfall, die Versicherungsleistung verwaltet bis das Kind selbst darüber verfügen kann. Das gilt selbstverständlich auch für Vermögen.

Wird das versäumt, dann bestimmt der geschiedene Ehepartner aufgrund seines Sorgerechts über das Vermögen des Kindes. Wenn einem Elternteil etwas zustößt, dann übernimmt der andere Elternteil das Sorgerecht - genau wie bei einer intakten Ehe.

Die Vermögenssorge kann über den eigenen Tod hinausgehen. Mit einer sogenannten Ferrariklausel bestimmt der Schenker bzw. Erblasser, wann und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen der Minderjährige oder allgemein der Begünstigte den Vermögensbetrag oder Gegenstand erhält.

Dazu ist es notwendig, einen Testamentsvollstrecker zu benennen. Das ist häufig jemand aus der eigenen Familie, der unter Umständen überwacht, dass das Kind zum gewünschten Zeitpunkt, zum Beispiel mit 25 Jahren, eine abgeschlossene Lehre oder Studium hat. Inzwischen gibt es sogar Vermögensanlage-Gesellschaften, die dies entsprechend vorsehen.

Grundsätzlich ist das Sorgerecht ein Teil des Testamentes. Außer der Errichtung beim Notar gilt daher, dass die Form des Sorgerechts handschriftlich mit Ort, Datum und Unterschrift erfolgen muss. Wie bei allen letztwilligen Verfügungen ist die Verwahrung ausschlaggebend. Dafür gibt es professionelle Verwahrstellen, wie beispielsweise das Institut GenerationenBeratung, die wichtige Dokumente wie Verfügungen, Testamente und Vorsorgevollmachten digital und physisch verwahren.

Wer eine Person im Umfeld hat, die unter keinen Umständen das Kind erziehen soll, kann dies auch in der Sorgerechtsverfügung ausschließen. Das Gericht wird dies beachten.

Mit den Personen, die man in der Sorgerechtsverfügung benennt, sollte man in jedem Fall sprechen, so dass diejenigen auch Bescheid wissen und sich grundsätzlich dazu bereiterklären.

Selbstredend sollten die Aufnahme und das Erziehen des Kindes in den Alltag der benannten Personen passen. Daneben spielen die gleiche Auffassung zu erzieherischen Fragen eine bedeutende Rolle. Da sich alles ändern kann, muss auch eine Sorgerechtsverfügung immer wieder auf den Prüfstand.

Die Autorin ist Geschäftsführerin des Instituts GenerationenBeratung