Nachträgliche Genehmigung von Instandsetzungsarbeiten ist möglich

WEG: Umgang mit dem Baurecht

Hierzu muss er Eigentümerversammlungen einberufen, auf denen Beschlüsse gefasst werden können. Insbesondere soll den Eigentümern damit die Möglichkeit erhalten bleiben, selbst zu entscheiden, wann, ob und wie Maßnahmen an ihrem Eigentum durchgeführt werden können. Denn oftmals gibt es nicht die eine richtige Vorgehensweise, sondern es kann aus verschiedenen Alternativen gewählt werden.

Soll das Dach nur punktuell repariert oder direkt die gesamte Fläche erneuert werden, wenn ohnehin ein Gerüst aufgebaut werden muss? Oder soll dabei direkt das Dach gedämmt werden? Durch einen solchen Beschluss wird dann der Verwalter ermächtigt für die Gemeinschaft zu handeln...


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