nd-aktuell.de / 22.01.2020 / Politik / Seite 4

Unberücksichtigte Berücksichtigung

Kinderrechte-Entwurf: Beteiligungs- und Mitspracherechte bleiben hinter UN-Kinderrechtskonvention zurück

Markus Drescher

Seit langem wird diskutiert, gestritten, verhandelt über die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Im vergangenen Jahr feierte die UN-Kinderrechtskonvention 30. Geburtstag und die Bundesrepublik das traurige Jubiläum, deren Inhalt nicht annähernd ausreichend umgesetzt zu haben. In ihrem Koalitionsvertrag versprechen CDU und SPD dies zu ändern: »Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern. Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben für uns Verfassungsrang. Wir werden ein Kindergrundrecht schaffen. Über die genaue Ausgestaltung sollen Bund und Länder in einer neuen gemeinsamen Arbeitsgruppe beraten, und bis spätestens Ende 2019 einen Vorschlag vorlegen.«

Tatsächlich tagte diese Arbeitsgruppe, kam zu Ergebnissen und Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) konnte auf dieser Grundlage Ende November vergangenen Jahres[1] einen Entwurf für die Grundgesetzänderung vorlegen. Der allerdings zu kurz greift, wie nicht nur Kinderschutzverbände und Oppositionsparteien nach Bekanntwerden der Pläne es kritisiert hatten, sondern nun auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bestätigt. Die Experten kommen zu dem Schluss, dass Lambrechts Vorschlag »bezüglich der Beteiligungs- und Mitspracherechte der Kinder hinter den völkerrechtlichen Staatenverpflichtungen aus Art. 12 UN-KRK (UN-Kinderrechtskonvention d.Red.) zurückbleibt«.

Nach den Plänen Lambrechts soll der Grundgesetzartikel 6, in dem das Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat geregelt ist, um einen Absatz 1a ergänzt werden, der wie folgt lautet: »Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.«

In dem entsprechenden Artikel 12 der Kinderrechtskonvention, dessen Überschrift »Berücksichtigung des Kindeswillens« allein schon den entscheidenden Hinweis auf die unzureichende geplante deutsche Umsetzung liefert, ist eben nicht nur von einem »Anspruch auf rechtliches Gehör« die Rede, sondern, dass die Vertragsstaaten dem Kind das Recht zusichern, »sich eine eigene Meinung zu bilden«, »diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern« und - hier der Knackpunkt - sie »berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife«. Zwischen der Garantie, jemanden anzuhören, und der Garantie, jemanden anzuhören und die Meinung dann auch zu berücksichtigen, besteht durchaus ein gewaltiger Unterschied.

Für Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, der das Gutachten in Auftrag gegeben, um die Unterschiede zwischen den Formulierungsvorschlägen der Gesetzentwürfe von LINKEN, Grünen und Justizministerin untersuchen zu lassen, ist deren Vorschlag »nicht mehr als Schaufensterpolitik«. Er stärke die Rechte von Kindern und Jugendlichen nicht. »Im Gegenteil: Gerade auf dem wichtigen Feld von Mitbestimmung und Beteiligung bleibt der Entwurf hinter völkerrechtlichen Standards zurück«, so Müller. »Nach den ausgiebigen Diskussionen der vergangenen Jahre glaube ich nicht, dass diese Lücke auf ein Versehen zurückzuführen ist. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird hier bewusst ausgeklammert.«

Die Bundesregierung müsse jetzt dringend nacharbeiten, in der jetzigen Form sei die Grundgesetzänderung für die LINKE nicht zustimmungsfähig, erklärt Müller. Für die Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich und die Große Koalition auf Stimmen von LINKEN und Grünen angewiesen. Letztere üben ebenfalls Kritik an Lambrechts Vorschlag. »Wenn es die beiden Ministerinnen mit den Kinderrechten ernst meinen, dann müssen sie den Gesetzentwurf jetzt nachschärfen. Kinder zu schützen und ihre Rechte zu stärken schafft man nicht mit Halbherzigkeit«, erklärte Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1129219.kinderrechte-status-quo-ins-grundgesetz.html