Ausschuss beschließt Mietendeckel

Abgeordnete nehmen Änderungen am Entwurf vor / Am 30. Januar Abstimmung im Plenum

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 3 Min.

20 Minuten vor 12 Uhr ist es so weit. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Linkspartei und Grünen beschließen die Abgeordneten des Stadtentwicklungsausschusses im Abgeordnetenhaus den Mietendeckel. »Heute ist ein historischer Tag«, sagt die Stadtentwicklungsexpertin der Linksfraktion, Katalin Gennburg. Seit zehn Jahren gäbe es Mieterproteste in Berlin. Rot-Rot-Grün habe es nun geschafft, die Wohnraumkrise entschieden anzupacken und eine Lösung vorzulegen, so die Linksparteipolitikerin.

Seit dem Morgen um 9 Uhr hatte der wichtige Ausschuss sich in einer Sondersitzung erneut das Thema Mietendeckel vorgenommen und die letzten Änderungen diskutiert, den die Koalition in den Gesetzesentwurf eingearbeitet hatte. Doch im Kern bleibt es bei den drei Elementen, die bereits in den Eckpunkten (siehe Kasten) zum Gesetzesvorhaben am 18. Juni 2019 vom Senat vorgelegt wurden, erklärt Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (LINKE). Das sind: Erstens der Mietenstopp für fünf Jahre mit dem Stichtag 18. Juni 2019, zweitens die Einführung einer Mietentabelle für Mietobergrenzen und, drittens, der Möglichkeit, überhöhte Mieten abzusenken. Lompscher erinnert in der Debatte im Ausschuss auch daran, was der Ausgangspunkt war: Die Einschätzung eines verfassungsrechtlichen Gutachtens, dass Berlin die landesrechtliche Kompetenz mit der Föderalismusreform übertragen bekommen habe, auf Landesebene Mieten regulieren zu können. »Es muss sichergestellt sein, dass das zweckmäßig, zielgerichtet und verhältnismäßig ist«, betont Lompscher.

Kernelemente des Mietendeckels

Für über 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin werden die Mieten mit Stichtag 18. Juni 2019 für fünf Jahre eingefroren, auch bei Neuvermietung. Ausgenommen sind Sozialwohnungen und Neubauten, die nach dem 1. Januar 2014 errichtet wurden. Auch künftige Neubauten werden nicht von den Regelungen des Mietendeckels betroffen sein, um den dringend benötigten Neubau von bezahlbaren Wohnungen in Berlin nicht zu verhindern.

Der Senat legt eine Mietentabelle fest, wie hoch die Nettokaltmiete in Abhängigkeit von Alter und Ausstattung einer Wohnung sein darf. Die Obergrenze kann sich bei einer Modernisierung um maximal einen Euro pro Quadratmeter erhöhen. Dabei geht es darum, dass energetische Sanierungen weiter durchgeführt werden. Ab 2022 darf die Miete jährlich um einen Inflationsausgleich von maximal 1,3 Prozent steigen.

Bei überhöhten Mieten soll es neun Monate nach Einführung des Mietendeckels die Möglichkeit geben, dass Mieten abgesenkt werden können, wenn die Ist-Miete die Mietobergrenzen um 120 Prozent übersteigt. mkr

Um den geplanten Mietendeckel möglichst rechtssicher zu machen, haben die Koalitionsfraktionen in den vergangenen Tagen lange Nächte gerungen. »Wir mussten den juristischen Feinschliff machen«, sagt die SPD-Abgeordnete Iris Spranger. Am Mittwoch wurden dementsprechend letzte Änderungen an dem Entwurf für das geplante Gesetz vorgenommen: So wurde unter anderem noch stärker der Verbotscharakter des Vorhabens herausgearbeitet. Neu ist beispielsweise auch, dass Mieter selber zivilrechtlich gegen ihre Vermieter vorgehen müssen und die rechtlichen Auseinandersetzungen nicht zwischen der Kontrollbehörde und den Vermietern laufen werden (»nd« berichtete). Mit der Zusage, dass Vermieter ab dem Jahr 2022 die Mieten in der Höhe eines Inflationsausgleichs in Höhe von 1,3 Prozent erhöhen dürfen, wurde zudem der »atmende« Charakter des Mietendeckels verstärkt. »Wir gehen davon aus, dass wir mit diesem Änderungsantrag Schlupflöcher schließen«, sagt Spranger. Auch die Grünen-Abgeordnete Katrin Schmidberger sagt: »Wir haben uns dafür entschieden, die Änderungsanträge ausführlich zu diskutieren.«

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Durch die langwierigen Gespräche und Verhandlungen erreichen die Opposition die Änderungsanträge für den Mietendeckel allerdings erst am Dienstagnachmittag um 17.26 Uhr, wie ein Abgeordneter der AfD im Ausschuss erklärt. »Das gesamte Verfahren ist eine Farce«, kritisiert auch der CDU-Abgeordnete Stefan Evers. Es sei innerhalb so kurzer Zeit nicht möglich gewesen, sich »materiell« mit den Änderungsanträgen auseinanderzusetzen. Einen Antrag auf Vertagung des Mietendeckels, den die Oppositionsfraktionen CDU, AfD und FDP fordern, wird mit den Stimmen der Koalition zurückgewiesen.

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Nach der Befassung im Hauptausschuss, die noch am Mittwochnachmittag erfolgen sollte, ist nun das Plenum des Landesparlaments gefragt. Am 30. Januar soll im Abgeordnetenhaus über den Mietendeckel abgestimmt werden. Danach wird das Gesetz nach der Verkündung im Amtsblatt in Kraft treten - und sicherlich juristisch vor den höchsten Gerichten angefochten werden. »Wir müssen klagen, können nicht anders; mag sein, dass es unpopulär ist«, kündigt der CDU-Abgeordnete Christian Gräff an. Wann die Verfassungsgerichte entscheiden werden, ist unklar. Stadtentwicklungssenatorin Lompscher sagte in Hinblick auf die vorgenommenen Änderungen: »Nach meiner Einschätzung haben wir ein klareres und rechtlich sicheres Gesetz.«

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