nd-aktuell.de / 23.01.2020 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 14

Ein Jahr lang erfolglose Roddy-Hatz

Wolf narrt seine Häscher - Tötungsbefehl immer teurer - Niedersachsens Umweltminister ruft nach Jägern

Hagen Jung

Es war der 23. Januar 2019, als Minister Lies verfügte: Der Wolfsrüde GW 717m darf letal entnommen werden, wie es im Bürokratendeutsch heißt. Hinter jenem Euphemismus steckt nichts anderes als: Das Tier soll erschossen werden. Und hinter dem GW-Kürzel verbirgt sich »Roddy«, wie ihn Wolfsfreunde nach seinem Aktionsraum nahe dem 50 Kilometer südwestlich von Hannover gelegenen Ort Rodewald benannt haben. Roddy selbst, ihm werden 40 Nutztierrisse zur Last gelegt, verbirgt sich seit Erlass der Lizenz zum Töten erfolgreich vor denen, die ihn aufspüren und sein Leben beenden wollen. Nun schon ein Jahr lang narrt er seine Häscher. Zur Freude von Wolfsschützern, zum Ärger des Ministers, dessen Kampagne gegen Roddy immer mehr Steuergelder frisst.

Im August 2019 war bekannt geworden: Die vergebliche Hatz auf den »Rodewalder Leitwolf« habe bereits 83 000 Euro verschlungen, darin enthalten die Kosten für einen »Dienstleister«, den das Land mit dem Töten des Tieres beauftragt hatte. Wer das ist und wie die »Entnahme« des gesuchten Graurocks erfolgen soll - das behandelt die Landesregierung wie ein Staatsgeheimnis. Zum Schutz der Beteiligten, heißt es. Das Umweltministerium beschränkte sich auf die Auskunft: Es sei jemand, der das Land »bei der Individualisierung und dem Entnahme-Verfahren unterstützt«.

Für diesen Jemand hat das Umweltministerium offensichtlich weitere Ausgaben eingeplant. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der oppositionellen Grünen-Landtagsfraktion zum Thema Wölfe hervor. In einer Auflistung aus der Lies-Behörde sind unter dem Stichwort »Fang Rodewalder Rüde (Dienstleister)« 150 000 Euro veranschlagt.

»Wie viel Geld ist die Landesregierung noch bereit, für die Jagd auf den Rodewalder Rüden auszugeben?« wollten die Grünen weiter wissen - und wurden in der ministeriellen Antwort belehrt: »Kosten sind bei der Durchsetzung von rechtsstaatlichen Entscheidungen nicht der primär entscheidende Faktor.« Es gelte im Fall besagten Wolfes, »Schäden für die Weidewirtschaft sowie den Artenschutz abzuwenden«.

Ob Olaf Lies bei diesem Bemühen allerdings weiter den geheimnisvollen »Dienstleister« einsetzt, ist fraglich. Hatte der Minister doch vor kurzem gegenüber dem NDR geäußert, dass die Jagd auf das Tier mit externen Fachleuten nicht funktioniere. Er wolle deshalb die örtliche Jägerschaft in das Vorgehen gegen den Wolf einbinden.

Dies dürfte, sofern die Jäger mitmachen, durchaus möglich sein, seit der Bund sein Naturschutzgesetz Ende vergangenen Jahres geändert hat. Es erleichtert seitdem den Wolfsabschuss und besagt unter anderem: Schon der Verdacht, dass ein »Isegrim« Nutztiere gerissen hat, genügt zur Tötungserlaubnis. Eine Neuregelung, die bei Naturschutzverbänden, insbesondere bei Wolfsfreunden, auf teils heftige Kritik gestoßen ist.

Die Erlaubnis zum Abschuss von Roddy, die seit ihrem Erlass vor einem Jahr dem Gesetz folgend immer wieder erneuert werden musste, gilt derzeit bis Ende Januar. Erfreut sich der Rüde auch nach diesem Termin weiter seines Daseins, so wird wohl Umweltminister Lies nach wie vor das bekennen müssen, was er unlängst der Syker Kreiszeitung sagte: Die erfolglose Jagd auf den Wolf sei frustrierend.