Keine Nachsicht für Falschparker auf einem Privatparkplatz

BGH stärkt Recht auf »Privatknöllchen«

Falschparker auf privat betriebenen Parkplätzen müssen sich künftig besser in Acht nehmen. Kassieren sie ein Knöllchen, wird es schwierig, sich vor dem Zahlen zu drücken. Pauschal zu behaupten, man habe sein Auto nicht selbst abgestellt, reicht dafür nicht mehr. Das folgt aus einem Urteil, das der Bundesgerichtshof am 18. Dezember 2019 (Az. XII ZR 13/19) verkündete.

Hintergrund ist, dass zum Beispiel viele Supermärkte ihre Parkflächen inzwischen von privaten Dienstleistern überwachen lassen. Sie wollen verhindern, dass Leute, die gar nicht einkaufen gehen, die kostenlose Parkmöglichkeit nutzen und damit den Kunden die Plätze wegnehmen.

Die Überwachungsfirmen dürfen - wie das Ordnungsamt - Strafzettel verteilen und Autos auch abschleppen lassen. Voraussetzung ist, dass sie zur Vorwarnung Hinweisschilder mit den Regeln aufstellen.

Rechtlich sind die »Privatknöllchen« kein Verwarnungs- oder Bußgeld, sondern eine Vertragsstrafe. Den Vertrag ...


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