+++ Zahlen & Fakten +++

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Mehr Kosten bei Lohnfortzahlung

Deutschlands Arbeitgeber haben im vergangenen Jahr deutlich mehr für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ausgegeben. Zwischen 2010 und 2018 hätten sich die Ausgaben der Unternehmen für die Lohnfortzahlung von 37 Milliarden Euro auf knapp 62 Milliarden Euro erhöht, heißt es in einer Studie, die das arbeitgebernahe Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) veröffentlicht.

Demnach wurden 2018 fast 52 Milliarden Euro an Bruttogehältern und weitere zehn Milliarden Euro an Sozialversicherungsbeträgen für erkrankte Mitarbeiter gezahlt. Ursachen für den Anstieg sind laut der Studie ein erneut leicht erhöhter Krankenstand, die günstige Beschäftigungsentwicklung sowie die jährlichen Lohnsteigerungen. Fehlt ein Mitarbeiter krankheitsbedingt, zahlt der Arbeitgeber laut Gesetz das volle Gehalt für bis zu sechs Wochen weiter - danach springt die gesetzliche Krankenversicherung ein. Da seit dem 1. Januar 2019 auch der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung paritätisch finanziert werde, dürfte der Anstieg der Aufwendungen für das Jahr 2019 noch höher ausfallen, teilte das Institut mit.

Mindestlohn gestiegen

Seit dem 1. Januar 2020 gilt ein höherer Mindestlohn. Statt 9,19 Euro müssen jetzt 9,35 Euro gezahlt werden. Das gilt auch für Minijobs. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) verweist darauf, dass die Grenze von 450 Euro pro Monat aber durch den höheren Lohn nicht überschritten werden darf. »Minijobber, bei denen vertraglich eine feste Arbeitsstundenanzahl in der Woche oder im Monat vereinbart ist, sollten nun prüfen, ob sie trotz des gestiegenen Mindestlohns innerhalb des Grenzbetrags bleiben«, rät BVL-Geschäftsführer Erich Noll. Minijobber mit mehreren Jobs sollten tätig werden. Der Grund: Wenn der Grenzbetrag überschritten wird, ist das Arbeitsverhältnis sozialversicherungs- und steuerpflichtig. Die verschiedenen Arbeitgeber hätten hier keine Prüfmöglichkeit.

Höheres Gehalt in ersten Berufsjahren

Für Beschäftigte sind nach Angaben der Hans-Böckler-Stiftung im ersten Drittel ihrer Karriere »beachtliche Gehaltssteigerungen« möglich. Das gewerkschaftsnahe Institut beruft sich dabei auf eine Auswertung von 195 000 Datensätzen des Portals »Lohnspiegel.de«. Für ältere Kollegen und Beschäftigte in einfacheren Tätigkeiten könne sich ein Lohnvergleich bei konkurrierenden Unternehmen lohnen, so die Stiftung.

Am Anfang des Berufslebens wachse der eigene Erfahrungsschatz besonders schnell und viele Beschäftigte übernähmen dann mehr Verantwortung, sagte Malte Lübker, Experte für Tarif- und Einkommensanalysen bei der Böckler-Stiftung. Mit etwas Verhandlungsgeschick lasse sich das in bare Münze umwandeln.

Laut Lübker verdienen Angestellte mit fünf Jahren Berufserfahrung im Schnitt 13 Prozent mehr als Neueinsteiger, mit zehn Jahren liegt der Vorsprung bereits bei 22 Prozent. Nach 20 Jahren im Beruf verdienen Hochqualifizierte im Durchschnitt 46 Prozent mehr als Anfänger im gleichen Beruf; bei Helfer- und Anlerntätigkeiten betrage das Plus 19 Prozent.

Frauen bei Homeoffice benachteiligt

Mehr Frauen als Männer können nicht von zu Hause arbeiten, weil ihre Arbeitgeber Homeoffice verbieten. 22 Prozent der Frauen gaben in einer Befragung an, sie arbeiten nicht von zu Hause, weil es nicht erlaubt sei, dabei sei es technisch möglich, wie die Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf mitteilt. Bei den Männern gaben das laut der Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Stiftung lediglich zwölf Prozent an.

Für die Studie werteten die Wissenschaftlerinnen Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aus. Rund 1800 Beschäftigte wurden dafür befragt. Agenturen/nd

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