nd-aktuell.de / 27.02.2020 / Kommentare / Seite 1

Debatte für das Leben

Ulrike Henning über eine paradoxe Nebenwirkung des Karlsruher Urteils zur Sterbehilfe

Ulrike Henning

Die ablehnenden Reaktionen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Sterbehilfe sind einerseits verständlich.[1] Andererseits scheint der Chor der Aufgeregten, vor allem in Kirchen und anderen eher konservativen Kreisen, zu übersehen, dass die Vorgabe aus Karlsruhe frischen Wind in die Diskussion der ewigen Fragen um Leben und Tod bringen kann.

Es ist zum Beispiel durchaus nicht so, dass nunmehr die Versorgung Schwerstkranker bis hin zur Palliativpflege auf völlig verlorenem Posten steht. Vielmehr eröffnet Karlsruhe auch die Möglichkeit, in die gesellschaftliche Debatte - nicht nur um eine angemessene Ausstattung der Pflege - mit neuer Dringlichkeit einzusteigen. Das sollte auch allen bisherigen Befürwortern eines Sterbehilfeverbotes klar sein: Sie haben jetzt keine restriktive Regelung, keine Strafandrohung mehr zur Seite. Sie haben nur noch ihre Argumente dafür, was Leben sinnvoll und lebenswert macht. Damit sollten sie überzeugen.

Mit dem Ausblick auf eine nunmehr einfacher mögliche Selbsttötung gibt es noch eine stärkere Motivation dafür, Pflege und Medizin menschenfreundlicher zu gestalten als bisher. Damit niemand zu früh geht, den vor allem ein Gefühl von Ausgeliefertsein und Aussichtslosigkeit in den Tod treibt. Schaut man sich die Zahlen an, die zeigen, wie wenig Menschen bisher auf die Dienstleistungen der Sterbehilfe zurückgriffen, gilt das erst recht.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1133486.sterbehilfeurteil-in-karlsruhe-akt-autonomer-selbstbestimmung.html?sstr=Sterbehilfe