nd-aktuell.de / 11.03.2020 / Ratgeber / Seite 22

Stiefkindadoption ohne Trauschein

Die Adoption eines Stiefkindes ist künftig auch in Familien ohne Trauschein möglich. Der Bundestag billigte das Gesetz zur Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien und setzte damit ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um, demzufolge das bisherige Verbot von Stiefkindadoptionen bei unverheirateten Paaren nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Wenn jemand sein leibliches oder adoptiertes Kind mit in die Ehe bringt, hat der Partner für dieses nicht automatisch ein Sorgerecht. Deshalb wird in diesen Fällen oft der Weg der Stiefkindadoption beschritten, der bislang nur bei Ehen und den früheren Eingetragenen Lebenspartnerschaften möglich ist.

Mit dem neuen Gesetz steht die Stiefkindadoption nun auch verfestigten Lebensgemeinschaften in einem gemeinsamen Haushalt offen. Eine solche liegt dem Gesetz zufolge etwa nach mindestens vierjährigem Zusammenleben vor oder bei Zusammenleben mit einem gemeinsamen Kind. AFP/nd