nd-aktuell.de / 13.03.2020 / Kommentare / Seite 10

Mietendeckel ist auf gutem Weg

Martin Kröger über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Martin Kröger

Was haben sie nicht alle getönt, die Immobilienlobbyisten und deren parteipolitische Handlager. Illegal sei der Berliner Mietendeckel und ganz sicher verfassungswidrig. Für all jene Apologeten des unreglementierten Marktwirkens bei den Mieten muss der Richterspruch des Bundesverfassungsgerichts vom Donnerstag[1] deshalb überraschend kommen. Für alle Mieter, die sich Schutz durch den Staat wünschen, ist die Karlsruher Entscheidung dagegen ein Hoffnungsschimmer, dass eine Regulierung des Mietenwahnsinns in den großen Metropolen dieses Landes möglich ist.

Aber Vorsicht: Denn in der Entscheidung über den Eilantrag von verschiedenen Berliner Vermietern, die eine einstweilige Aussetzung des Mietendeckels gefordert haben, ging es nicht um eine grundsätzliche Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit. Zunächst wurde lediglich darüber befunden, ob der Mietendeckel bis zu dieser Entscheidung in Kraft bleiben darf.

Die endgültige Rechtsprüfung für den Mietendeckel, mit dem der rot-rot-grüne Senat seit Ende Februar unter anderem einen fünfjährigen Mietenstopp in der Hauptstadt verfügt hatte, steht weiter aus. Für großen Jubel ist es also noch zu früh. Verhaltener Optimismus scheint jedoch angebracht: Denn der Deckel bleibt in Kraft, und ganz offensichtlich rechtswidrig ist er offenbar nicht.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1134200.mieten-eilantrag-gegen-berliner-mietendeckel-scheitert-vor-bundesverfassungsgericht.html