nd-aktuell.de / 13.03.2020 / Politik

Beugehaft von Chelsea Manning beendet

US-Bundesgericht hat nach Suizidversuch sofortige Freilassung der früheren Wikileaks-Informantin angeordnet

Washington. Ein US-Bundesgericht hat die sofortige Freilassung der früheren Wikileaks-Informantin Chelsea Manning aus dem Gefängnis angeordnet. »Frau Mannings Auftritt vor der Grand Jury ist nicht mehr erforderlich«, erklärte Bundesrichter Anthony J. Trenga. Damit entfalle auch die Notwendigkeit der Beugehaft. »Endlich wurde Chelsea Manning freigelassen! Wie zynisch: Nur ihr Suizidversuch hat ihr die Freiheit gebracht[1], nachdem sie seit einem Jahr immer wieder in US-Erzwingungshaft verbringen muss, weil sie sich weigert, gegen Julian Assange auszusagen!«, kommentierte Heike Hänsel (Linke) die Nachricht.

Manning hatte Wikileaks 2010 Hunderttausende geheime Militärdokumente zukommen lassen. Es geht dabei um die US-Militäreinsätze und Kriegsverbrechen in Irak und Afghanistan. Die Whistleblowerin sollte am Freitag vor dem Gericht gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange aussagen, um dessen Auslieferung die US-Regierung noch bis Jahresmitte in London verhandelt. Der Zustand von Assange gilt als kritisch.[2] Der UN-Beauftragte für Folter, Nils Melzer, ordnete in einem Bericht beide Verfahren als psychische Folter ein und setzt sich für die Freilassung von Assange ein.

Die Außenpolitikerin der Linken im Bundestag, Sevim Dagdelen, hatte bereits am Donnerstag die sofortige Freilassung Mannings gefordert, um eine angemessene medizinische Behandlung zu ermöglichen. »Nicht die Whistleblowerin gehört ins Gefängnis, weil sie Kriegsverbrechen der US-Armee im Irak und in Afghanistan enthüllt hat, sondern diejenigen, die diese Kriegsverbrechen begangen oder verantwortet haben«, fordert Dagdelen, die ein Ende der politischen Verfolgung von Manning und Assange durch die US-Regierung erreichen will.

Für Manning ist die Tortur unterdessen noch nicht ausgestanden. Rund 256.000 US-Dollar an Strafzahlungen haben sich in der Erzwingungshaft angesammelt. So sollte die Aussage im Verfahren gegen Assange herbeigeführt werden. Die USA fordern 175 Jahre Haft für Assange.[3]

Manning verbüßte bereits sieben Jahre Haft für ihre Zusammenarbeit mit Wikileaks, bevor der damalige US-Präsident Barack Obama am Ende seiner Amtszeit die Strafe verkürzte. Sie kam frei, kandidierte in den folgenden Jahren für den US-Senat und setzte sich für Freiheits- und Bürgerrechte ein. Mit einer Unterbrechung von wenigen Tagen dauert die Erzwingungshaft seit dem 8. März 2019 an. nd

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1134199.whistleblower-verzweiflungstat-einer-informantin.html
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1133692.pressefreiheit-assanges-verzweiflung-ist-gross.html
  3. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1133693.assange-vor-gericht-vorgefuehrt-wie-ein-schwerverbrecher.html