nd-aktuell.de / 18.03.2020 / Ratgeber / Seite 24

Vorsicht! Die Probelieferung wird zum Pillenabo

Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa)

Der Gesundheit etwas Gutes tun - wer will das nicht? Eine Geschäftsidee, die dabei offensichtlich nach wie vor gut läuft, ist trotz vieler warnender Hinweise die alte Masche mit den Probelieferungen, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

Unter dem Logo »Hirschberger NaturRat« bietet eine Bonafair AG aus der Schweiz mit einem deutschen Vertrieb aus Lichtenstein Mittel gegen Gelenkschmerzen und Einschränkungen in der Gedächtnisleistung an. Per Telefonakquise kommt ein Angebot für die Kapseln mit einer Probepackung zum günstigen Kennenlernpreis.

Tatsächlich werden Verbraucher mit dem angeblichen Preisvorteil gegenüber dem Apothekenbezug und einem vermeintlich günstigen Monatsvorrat in eine Abofalle gelockt. Was den Betroffenen im Laufe des ersten Telefonates nicht klar wird: Mit Zusendung der Probepackungen sei aus Sicht des Unternehmens ein Pillenabo zustande gekommen, sofern man nicht widerspricht - dann natürlich zu höheren Preisen.

Die Produkte seien für eine dauerhafte Anwendung entwickelt worden, was letztlich bedeutet, dass der Absatzgedanke der Firma nicht nur auf die Probepackungen sondern aufeine langfristige Belieferung ausgerichtet ist. Das wird den meisten angerufenen Verbrauchern im Gespräch offensichtlich nicht klar und eindeutig vermittelt.

Offenbar lassen sich einige Verbraucher auf die Probelieferungen ein und bezahlen diese auch. Die Verärgerung setzt dann ein, wenn weitere Lieferungen, verbunden mit Rechnungen eintreffen. Verbraucher sollten bei derartigen Verkaufstelefonaten genau darauf achten, was im Detail besprochen wird.

Ein wirksamer Vertrag kommt nur dann zustande, wenn beide Vertragsparteien sich über alle wesentlichen Punkte wie Kosten, Lieferzeiträume, Laufzeit und Kündigungsfristen geeinigt haben. Fehlt es an einer derartigen Vereinbarung, dann ist den betroffenen Verbrauchern zu raten, dem angeblichen Vertragsschluss ausdrücklich zu widersprechen und - da es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt - den Widerruf zum angeblichen Vertragsschluss zu erklären.

Generell rät die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) davon ab, Nahrungsergänzungsmittel, die leicht mit geprüften pflanzlichen Arzneimitteln verwechselt werden können, aus unbekannten Quellen zu beziehen. Diese Produkte entziehen sich weitestgehend der amtlichen Überwachung. Entsprechend häufig findet man dabei unseriöse Wirkversprechen, sogar Gesundheitsschäden können nicht ausgeschlossen werden. vzsa/nd

Unabhängige Information zu Nahrungsergänzungsmitteln finden Sie unter www.klartext-nahrungsergaenzung.de/[1]

Links:

  1. http://www.klartext-nahrungsergaenzung.de/