nd-aktuell.de / 18.03.2020 / Ratgeber / Seite 22

Fotos nicht ins Netz stellen

Großmutter bekam Recht

Das Amtsgericht Hannover (Az. 244 Ds 228/19) verurteilte ihn zu einer Strafe von 40 Tagessätzen à 40 Euro.

Die Großmutter habe dem 23-Jährigen als Sorgeberechtigte des damals neun Monate alten Mädchen zwar erlaubt, Fotos von sich und dem Kind zu machen. Die Bilder habe er aber 2019 trotz ihres Verbots bei Facebook veröffentlicht und so seinen sogenannten Facebook-Freunden Einblick in den geschützten Raum in der Wohnung gegeben.

Die Großmutter hatte gegen die Veröffentlichung der Bilder in sozialen Medien geklagt und bekam vom Amtsgericht Recht. dpa/nd