nd-aktuell.de / 18.03.2020 / Ratgeber / Seite 18

Gesetzesänderung bei Beatmungspatienten

Das Bundeskabinett hat neue Regeln für Intensivpflegepatienten auf den Weg gebracht. Ein Gesetzentwurf sieht vor, die ambulante Versorgung von Beatmungspatienten zu verbessern und stärker zu kontrollieren. Die hohen Vergütungen von bis zu 25 000 Euro im Monat für eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung zu Hause hatten betrügerische Pflegedienste angelockt. Mit dem Gesetz werden die Anforderungen an Ärzte und Pflegedienste erhöht. Die Prüfer der Krankenkassen sollen die Versorgung zu Hause oder in einer Pflege-Wohngemeinschaft künftig jährlich kontrollieren.

Zugleich sollen Intensivpflegepatienten, die im Pflegeheim leben, finanziell entlastet werden. Krankenhäuser werden angehalten, vor der Entlassung eines Patienten zu prüfen, ob eine Entwöhnung von der Beatmung möglich ist.

Der Bundesgesundheitsminister hatte nach heftigen Protesten unter anderem von Behindertenverbänden den bereits vor Monaten vorgelegten Gesetzentwurf entschärft. Der Widerstand hatte sich daran entzündet, dass Beatmungspatienten ursprünglich nur noch ausnahmsweise in der eigenen Wohnung versorgt werden sollten. Viele fürchteten, in ein Heim gezwungen werden zu können.

Das Gesetz sieht neben den Änderungen für die außerklinische Intensivpflege auch vor, insbesondere älteren Patienten den Zugang zu medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen zu erleichtern.