nd-aktuell.de / 01.04.2020 / Ratgeber / Seite 16

Achtung beim stehend Duschen in der Badewanne!

Mietrechtstipp

Das musste nach Darstellung des Mieterverein Dresden und Umgebung (mvd) jetzt ein Mieter erfahren, der wegen Schimmelbefalls im Bad die Miete mindern wollte.

Das Landgericht Köln (Az. 1 S 32/15) entschied, der Vermieter müsse nicht für die Beseitigung des Schimmelbefalls sorgen. Er müsse auch keine Mietminderung akzeptieren. Der Mieter sei für die Schimmelschäden selbst verantwortlich. Denn er habe falsch, nämlich in der Wanne stehend geduscht und das Badezimmer vertragswidrig genutzt.

Nach Angaben des Mietervereins Dresden war das Badezimmer nur mit einer Badewanne - ohne Duschaufsatz - ausgestattet. Die Wände im Bad waren halbhoch gefliest. Die Schimmelschäden traten auf »im Spritzwasserbereich der Duschbrause oberhalb des verfliesten Anteils der Wände«.

Ein Sachverständiger hatte festgestellt, dass die Wände über der Badewanne, also im Bereich oberhalb des Fliesenspiegels, regelmäßig durchfeuchtet werden, und zwar wenn der Mieter in der Badewanne stehend duscht. Auf diese Weise würde bei jedem Duschen Spritzwasser in den gegen Feuchtigkeitseinflüsse ungeschützten Wandanteil über dem Fliesenspiegel eindringen, so dass sich in diesem Bereich zwangsläufig Schimmel bildet. mvd/nd