nd-aktuell.de / 01.04.2020 / Berlin / Seite 12

Vorkaufsrecht braucht Krisenhilfe

Kreuzberger Mieter fürchten zu knappe Fristen wegen lahmgelegter Verwaltung – Baustadtrat beruhigt

Nicolas Šustr

Linda Ellen Kokott ist höchst beunruhigt. »Wir befürchten, dass das Ausüben des Vorkaufsrechts in unserem Fall in Gefahr ist, da die Verwaltung nicht mehr ordnungsgemäß arbeiten kann«, sagt sie. Sie lebt in dem Kreuzberger Häuserensemble an der Ecke Manteuffelstraße 105 und Muskauer Straße 41. Es ist verkauft worden, für rund fünf Millionen Euro, wird gemunkelt. Damit könnten dem Käufer bald 21 Wohnungen und sechs Gewerbeeinheiten mit zusammen rund 2300 Quadratmetern Nutzfläche gehören. Zumindest wenn das Vorkaufsrecht nicht durch den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ausgeübt wird. Die Frist endet am 20. April.

Die Mieter sind die typische Kreuzberger Mischung: neun Nationalitäten, Bewohner im Alter zwischen drei und 86 Jahren, viele davon mit künstlerischen Berufen. »Unser früherer Eigentümer, ein Filmproduzent, hatte darauf geachtet, dass hier auch Menschen unterkommen, die es auf dem Wohnungsmarkt sonst schwer haben«, berichtet Kokott. Besondere Sorgen macht sich die Hausgemeinschaft um die älteren Bewohner. »Zum Teil haben diese nur sehr kleine Renten oder Einkommen«, sagt Kokott. Die Gewerbemieter, unter anderem eine Apotheke und mehrere Ärzte, stehen noch schutzloser da.
Die Sorge der Mieter ist durchaus nachvollziehbar. Der Käufer Florian Grotmann hat in verschiedenen Konstellationen, auch in Zusammenarbeit mit einem Schweizer Partner, in den vergangenen Jahren in der Stadt Brandenburg an der Havel mehrere Häuser gekauft und sehr aufwendig saniert und modernisiert.

Die vom Bezirk vorgelegte Abwendungsvereinbarung, die verschiedene mietensteigernde Baumaßnahmen und die Aufteilung in Eigentumswohnungen für 20 Jahre ausschließt, könne er in dieser Form nicht unterschreiben, erklärt Grotmann auf nd-Anfrage. Es könne nicht sein, dass energetische Sanierungen wie die Modernisierung von Kohle- oder Nachtspeicheröfen, der Ersatz von einfach verglasten oder simplen Kunststofffenstern oder Strangsanierungen von veralteten Leitungen für 20 Jahre ausgeschlossen würden, schreibt er auf nd-Anfrage. Er habe allen Mietern eine »rechtsverbindliche, schriftliche Zusage« angeboten, »auf Eigenbedarfskündigungen grundsätzlich zu verzichten«, genauso wie auf Grundrissänderungen und »für mindestens zehn Jahre« auf den Verkauf von Wohnungen oder Gebäudeteilen.

Florian Grotmann wolle selbst und für seine Familie zwei bestehende Leerstände und das Dachgeschoss nutzen. »Bei dem Gebäude handelt es sich nicht um ein typisches Aufteilerobjekt mit repräsentativen hohen Stuckdecken und Altbaudetails mit großzügigen Räumen, sondern ein recht kleinteilig strukturiertes Miethaus mit vielen kleinen Wohnungen – allerdings in einer schönen Lage, die ich persönlich sehr zu schätzen weiß«, erklärt der Käufer. Der langjährige Eigentümer und Verkäufer habe bewusst auf höhere Angebote von Kapitalgesellschaften verzichtet, um diese Konstellation zu erhalten. Grotmann habe sich »bewusst persönlich« auf einer Mieterversammlung vorgestellt, um dies den Mietern sowie dem Bezirksamt mitzuteilen.

»Das Verfahren läuft regulär weiter«, erklärt der zuständige Bezirks-Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) auf nd-Anfrage. »Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag hat die von den Mietern benötigten Daten bekommen und prüft das Vorkaufsrecht«, so Schmidt. »Es gibt derzeit keinen Grund, sich Sorgen zu machen, dass es wegen der Corona-Pandemie zu Verzögerungen kommt.« Zwar gebe es einen erhöhten Krankenstand, aber die Verwaltung sei noch normal arbeitsfähig.

Die Hausgemeinschaft verweist auf die mögliche reduzierte Arbeitsfähigkeit von Genossenschaften oder Stiftungen, die ebenfalls bei Vorkäufen zum Zuge kommen könnten. »Wir bitten daher auf Bundesebene um eine Fristaussetzung«, so Mieterin Kokott.
Der Linke-Bundestagsabgeordnete Pascal Meiser fordert bei bereits laufenden Fristen eine »unbürokratische Ausübung des Vorkaufsrechts« durch landeseigene Wohnungsunternehmen. »Es darf nicht sein, dass gerade Immobilienspekulanten von der aktuellen Krise profitieren«, so Meiser.

»Die Fristen für die mögliche Ausübung von Vorkaufsrechten müssen generell verlängert werden«, fordert Stadtrat Schmidt. Die im Bundesgesetz vorgesehenen zwei Monate seien ein generelles Problem, das eigentlich jedes Verfahren zu einem Kampf gegen Uhr werden lässt. »Sollten die Personalkapazitäten enger werden, muss der Bund reagieren, damit unsere Handlungsspielräume in Milieuschutzgebieten erhalten bleiben«, so der Grünen-Politiker. Es gebe eine Diskussion unter den Baustadträten darüber, berichtet er.